Glasbruch, Unwetterschaden, Fensterreparatur

Wir beraten Sie gerne und kommen auf Wunsch vorbei und erstellen falls nötig auch ein Provisorium.

Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie da.

Vorgehen & Kontakt

Telefon: 044 666 55 55

Oder WhatsApp – Button anklicken und Anfrage starten.

Versicherungsfall? Wir übernehmen das für Sie.

Ein Schaden ist bereits ärgerlich genug – wir sorgen dafür, dass Sie sich um den Rest keine Sorgen machen müssen. Wir sichern den Schaden, bauen Ersatzteile ein und kümmern uns um die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Von der Schadensmeldung bis zur Einreichung aller notwendigen Unterlagen: Wir regeln alles direkt mit Ihrer Versicherung.

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Notfall-Informationen – Was, Wie, Wann: >Unwetterschaden.ch<

  1. Wasser dringt ein und verursacht Schäden durch Überschwemmung

    Immer wieder kann Wasser durch undichte Stellen eindringen und Schäden verursachen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Fenster und Türen überprüfen können. Es gibt oft Möglichkeiten, zukünftige Schäden zu verhindern. Bitte beachten Sie, dass nach mehrfachen Schadenmeldungen möglicherweise Einschränkungen im Versicherungsschutz bestehen könnten. Es ist daher wichtig, nach einem entstandenen Schaden rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

  2. Sollte es am Gebäude Schäden gegeben haben, sichern Sie alles, um Verletzungen zu vermeiden, aber bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr. Kontaktieren Sie uns oder eine andere Fachperson, um alle Gefahrenquellen zu beseitigen, wie Glasbruch oder beschädigte Türen, damit sich niemand verletzen kann und das Haus weiterhin gegen unbefugten Zutritt geschützt ist.
  3. Was tun im Schadenfall? Grundsätzlich gilt: beschädigte Sachen retten, trocknen bzw. reinigen. Mit diesen Massnahmen verhindern Sie, dass sich die Schäden vergrössern. Sind verderbliche Sachen betroffen oder Gegenstände von kleinerem Wert, können diese entsorgt werden. Erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände und machen Sie Fotos. Teure Objekte sollten für eine allfällige Besichtigung durch die Versicherung zur Verfügung gehalten werden. Notieren Sie den Aufwand für Ihre Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten.

ANFRAGE – AUFTRAG – OFFERTE

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    Wer ist verantwortlich für die Reparatur?

    Auch in diesem Jahr gingen einige Fensterscheiben zu Bruch. Sei es durch ein Unwetter, spielende Kinder, Unachtsamkeit, rohe Gewalt oder untypische Temperaturschwankungen. Ist man selbst Mieter einer Wohnung und das Fenster kaputt, so greift man am besten zuallererst zum Telefon, um seinen Vermieter zu informieren.

    Aber heisst das auch, dass der Vermieter für die Reparatur zuständig ist? Ja – das ist im Mietrecht festgehalten. Der Mieter muss also laut Mietrecht so lange warten, bis der Vermieter oder die Vermieterin Teile des Fensters oder das gesamte Bauelement austauscht bzw. repariert.

    Sollte dieser jedoch verhindert sein, so kann der Mieter mit Zustimmung des Vermieters einen Glaser oder Fensterbauer kommen lassen und die Reparatur vom Fensterglas veranlassen. Die Rechnung übernimmt im Falle von Verschleiss oder äusseren Einwirkungen der Vermieter.

    Sollten Teile des Fensters durch das eigene Handeln des Mieters kaputt gegangen sein, so zahlt der Mieter die Schäden. Denn in diesem Fall ist das Fenster aufgrund privater Selbstverschuldung kaputt.

    Glas ist in unseren Haushalten allgegenwärtig – vom Weinglas über die Tischplatte, von der Fensterscheibe über die Vitrine und vom Aquarium bis hin zum Glaskeramikfeld. Gleichzeitig ist Glas ein zerbrechliches Gut, das entsprechend gut versichert sein will. Unterschieden wird dabei zwischen

    • der Mobiliarverglasung und
    • der Gebäudeverglasung

    Für Schäden an der Mobiliarverglasung wie zum Beispiel einem wertvollen Spiegel oder der erwähnten Tischplatte aus Glas kommt in der Regel die Hausratversicherung auf, wenn Sie diesen Zusatz abgeschlossen haben. Meist nicht versichert sind Schäden an Brillen, Geschirr, Trinkgläsern, Beleuchtungskörpern oder auch das Glas von Elektrogeräten (Smartphones, Tablets etc.)

    Für eine kaputte Gebäudeverglasung – zum Beispiel Fenster, Glasfronten, Wintergärten oder in Türen verbautes Glas – bezahlt die Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung. Mieter:innen müssen hingegen nur ihr Mobiliar versichern, weil die Gebäudeverglasung nicht ihr Eigentum ist. Im Schadenfall kommt hier die Privat-Haftpflichtversicherung zum Einsatz.

    Wenn Sie Wohneigentum besitzen, lohnt sich der Abschluss einer Bruchversicherung als Teil der Hausratsversicherung oder als Zusatz in der Gebäudeversicherung. 

    Übrigens: Glasbruch infolge Feuer- oder Elementargefahren sind nicht über die Glasversicherung gedeckt, sondern über die Feuerversicherung.

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