
Die Fenster und Türen von Fenstermarkt – VISTASysteme beeindrucken durch ihre herausragende Wärmedämmung und hohe Sicherheitsstandards. Unsere führende Rolle in der Entwicklung und Herstellung modernster Fenster wird durch unsere umfassenden Garantieleistungen bestätigt. Mit Stolz präsentieren wir unsere Produkte und Leistungen und haben vollstes Vertrauen in ihre Qualität. Deshalb gehen unsere Garantien über die üblichen Marktstandards hinaus.
30 Jahre Sicherstellung der Reparaturfähigkeit
VISTASysteme stellt sicher, dass Fenster und Türen während eines Zeitraums von 30 Jahren ab Produktionsdatum grundsätzlich instandgesetzt werden können, sofern die Rahmenkonstruktion aus Rahmen und Flügeln für eine technische Instandsetzung geeignet ist.
Für die Instandsetzung können technisch geeignete Ersatz- oder Nachfolgekomponenten eingesetzt werden. Eine Verfügbarkeit identischer Originalteile über den gesamten Zeitraum wird nicht zugesichert.
Ersatzteile, Materialien, Arbeitsleistungen, Anfahrt und weitere erforderliche Serviceleistungen werden nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Preisen von VISTASysteme berechnet.
Elektrische und elektronische Bauteile sind von dieser Sicherstellung ausgenommen. Für diese gelten die jeweiligen Hersteller- und Komponentenbedingungen.
3 Jahre Garantie
Die Garantie beträgt 3 Jahre für:
- die Funktionsfähigkeit von Fenster- und Türbeschlägen bei bestimmungsgemässer Nutzung und ordnungsgemässer Wartung;
- die Oberflächen von Kunststoff-Rollladenprofilen hinsichtlich unüblicher Farbveränderungen und Rissbildung;
- eloxierte oder pulverbeschichtete Aluminiumprofile von Rollläden und Jalousien hinsichtlich unüblicher Farbveränderungen und Rissbildung.
10 Jahre Garantie
Für wesentliche Eigenschaften der Fenster- und Türsysteme gilt eine Garantie von 10 Jahren.
Diese umfasst insbesondere:
- die Wetterbeständigkeit weisser Kunststoffprofile hinsichtlich unüblicher Farbveränderungen und Rissbildung;
- die Wetterbeständigkeit folienbeschichteter Kunststoffprofile hinsichtlich unüblicher Farbveränderungen und Rissbildung;
- die Wetterbeständigkeit eloxierter oder pulverbeschichteter Aluminiumprofile hinsichtlich unüblicher Farbveränderungen und Rissbildung;
- die Dichtheit der Isolierverglasung gegen Feuchtigkeitseintritt zwischen den Scheiben;
- die Funktionsfähigkeit des Materialverbundes bei Holz-Aluminium-Fenstersystemen;
- die Funktion der Verklebung und Abdichtung zwischen Isolierverglasung und Fensterprofil bei Holz-Aluminium-Fenstersystemen;
- die dauerhafte Funktion der verklebten Sprossenverbindungen.
5 Jahre Garantie
Eine Garantie von 5 Jahren gilt für:
- PVD-beschichtete Haustürgriffe hinsichtlich Korrosion bei bestimmungsgemässer Nutzung und ohne mechanische Beschädigung;
- Türfüllungen hinsichtlich unüblicher Farbveränderungen und Rissbildung der Oberfläche.
Die Garantie bezieht sich auf die technische und witterungsbedingte Beständigkeit der genannten Oberflächen. Veränderungen durch übliche Verschmutzung, Ablagerungen oder äussere Einflüsse, die keine Material- oder Beschichtungsfehler darstellen, sind nicht Bestandteil der Garantie.
GÜLTIGKEITSDAUER DER GARANTIE
Die Garantie gilt für Produkte von VISTASysteme grundsätzlich unabhängig vom Lieferland, sofern im jeweiligen Angebot, Auftrag oder den Garantieunterlagen nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die genaue Definition des Garantieumfangs, der jeweiligen Garantiebedingungen sowie der einzelnen Garantiearten ergibt sich aus den jeweils gültigen Garantiebedingungen von VISTASysteme.
Geltung der Garantiebedingungen
Die Garantie wird ausschliesslich im Umfang und nach Massgabe dieser Garantiebedingungen gewährt. Voraussetzung für eine Garantieleistung ist die Einhaltung sämtlicher in diesen Garantiebedingungen genannten Voraussetzungen, insbesondere der bestimmungsgemässen Verwendung sowie der Vorgaben für Montage, Bedienung, Reinigung, Pflege und Wartung.
Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit der beanstandete Mangel nachweislich von der Garantie erfasst ist. Nicht ausdrücklich als Garantieleistung aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil der Garantie.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VISTASysteme sind Bestandteil dieser Garantiebedingungen und gelten ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Garantiebedingungen vor.
PVC
Fenster: 5 Jahre
Mitgelieferte Verglasung: 5 Jahre
Aussentüren / Schiebesysteme (HST, Slide): 2 Jahre
Verwendete Verglasung bei Aussentüren / Schiebesystemen: 2 Jahre
Innentüren: 2 Jahre
Aluminiumrahmen
Fenster: 5 Jahre
Füllungen: 5 Jahre
Türen: 2 Jahre
Füllungen bei Türen: 2 Jahre
Innentüren: 2 Jahre
Aluminium-Schiebesysteme
Hebe-Schiebetüren (HST): 2 Jahre
Parallel-Schiebe-Kipptüren (PSK): 2 Jahre
Faltschiebetüren: 2 Jahre
Holzrahmen
Holz: 3 Jahre
Lackbeschichtung (Farbe): 5 Jahre
Beschläge bei entsprechender Wartung: 5 Jahre
Stahlrahmen
Gesamtes Angebot: 2 Jahre
Füllungen: 2 Jahre
Undurchsichtige Anstriche: 3 Jahre
Anstriche mit sichtbarer Holzmaserung: 2 Jahre
Weitere Produkte
Rollläden* (Kasten, Führungsschienen, Antrieb): 5 Jahre
Rollladenpanzer: 3 Jahre
Paneele / Bugnato / Scuretto: 2 Jahre
Jalousien: 2 Jahre
Moskitonetze: 2 Jahre
Renson-Schiebeläden: 2 Jahre
Industrietore – korrekte Funktionalität: 2 Jahre
Garagentore – korrekte Funktionalität: 5 Jahre
Garagen- und Industrietore – Panel: 2 Jahre
Pergolen: 2 Jahre
Hinweise zu einzelnen Komponenten
* Rollläden: Die Garantie auf Rollläden gilt für Kasten und Führungsschienen gemäss der jeweils ausgewiesenen Garantiefrist. Die Garantie auf den Rollladenpanzer gilt separat gemäss der hierfür angegebenen Garantiefrist.
Rollladenmotoren: Die Garantiefrist für Rollladenmotoren richtet sich nach den Garantiebedingungen und der Garantiefrist des jeweiligen Motorherstellers.
Elektronische Komponenten: Für elektronische Komponenten, Steuerungen, Sensoren, Antriebe und vergleichbare elektronische Bauteile gelten die Garantiebedingungen und Garantiefristen des jeweiligen Herstellers, sofern diese Komponenten nicht ausdrücklich durch eine abweichende Garantie von VISTASysteme abgedeckt sind.
Die Garantiefristen beziehen sich jeweils nur auf die betreffende Produktkomponente. Für verschiedene Komponenten eines Produkts können daher unterschiedliche Garantiefristen gelten.
Voraussetzungen für die Garantie
Voraussetzung für eine Garantieleistung ist die bestimmungsgemässe Verwendung des Produkts sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Montage-, Bedienungs-, Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise.
Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit der beanstandete Mangel nachweislich innerhalb der für die betreffende Produktkomponente geltenden Garantiefrist auftritt und vom jeweiligen Garantieumfang erfasst ist.
Nicht ausdrücklich als Garantieleistung aufgeführte Leistungen, Komponenten oder Folgekosten sind nicht Bestandteil der Garantie.
Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VISTASysteme sind Bestandteil dieser Garantiebedingungen und gelten ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Garantiebedingungen vor.
Garantie Eingangstüren
Geltung der Garantiebedingungen
Die Garantie wird ausschliesslich im Umfang und nach Massgabe dieser Garantiebedingungen gewährt. Voraussetzung für eine Garantieleistung ist die Einhaltung sämtlicher in diesen Garantiebedingungen genannten Voraussetzungen, insbesondere der bestimmungsgemässen Verwendung sowie der Vorgaben für Montage, Bedienung, Reinigung, Pflege und Wartung.
Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit der beanstandete Mangel nachweislich von der Garantie erfasst ist. Nicht ausdrücklich als Garantieleistung aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil der Garantie.
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VISTASysteme sind Bestandteil dieser Garantiebedingungen und gelten ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Garantiebedingungen vor.
GARANTIESCHEIN
PVC LINE – TÜREN
Montageort: ................................................................
Bestellnummer: ........................................................
Rechnungsnummer: ....................................................
Verkaufsdatum: ...........................................................
Garantiebedingungen
Die Garantiezeit für PVC Line Türen richtet sich nach der jeweils gültigen Garantieübersicht von VISTASysteme.
Die Garantie beginnt grundsätzlich mit der Lieferung und Abnahme des Produkts, sofern im jeweiligen Auftrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Die Garantie umfasst ausschliesslich nachweisbare Material- und Herstellungsfehler, die innerhalb der jeweils geltenden Garantiefrist auftreten und die bestimmungsgemässe Funktion des Produkts beeinträchtigen.
Die Garantie umfasst:
◾ Verdeckte Material- und Herstellungsfehler, die bei der Lieferung nicht erkennbar waren.
◾ Dichtheit des Glaseinsatzes, soweit diese aufgrund eines von der Garantie erfassten Mangels beeinträchtigt ist.
◾ Beständigkeit und Funktionalität des Türrahmens innerhalb der bestimmungsgemässen Verwendung.
◾ Ablösung der Grundplatte, soweit diese nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
◾ Herstellungs- und Materialfehler, welche die bestimmungsgemässe Funktion der PVC Line Tür wesentlich beeinträchtigen.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Schäden durch übermässige Hitze oder direkte Sonneneinstrahlung, soweit diese nicht auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
◾ Schäden durch aggressive Chemikalien, Öle, Säuren, Schmierstoffe, Lösungsmittel oder ungeeignete Reinigungs- und Pflegemittel.
◾ Schäden durch unsachgemässe Verwendung, Bedienung, Pflege oder Wartung.
◾ Eigenmächtige Änderungen, Umbauten oder Reparaturen.
◾ Schäden durch unsachgemässe Lagerung oder einen vom Kunden zu verantwortenden Transport.
◾ Schäden durch unsachgemässe Montage, Frost oder ungeeignete klimatische Bedingungen.
◾ Schäden durch nicht rechtzeitig entfernte Schutzfolien sowie durch Klebstoff- oder Silikonreste.
◾ Schäden durch nachträglich angebrachte Bauteile oder Einrichtungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Lieferung waren.
◾ Schäden aufgrund einer Verwendung entgegen den Montage-, Bedienungs-, Pflege- oder Wartungshinweisen.
◾ Geringfügige optische oder technische Abweichungen innerhalb der geltenden technischen Toleranzen, sofern die bestimmungsgemässe Funktion der Tür nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
Meldung von Mängeln
Erkennbare Beschädigungen und Abweichungen sind nach Erhalt der Ware zu kontrollieren und möglichst unverzüglich zu dokumentieren und zu melden. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.
Für die Bearbeitung einer Reklamation sind insbesondere die Bestell- oder Rechnungsnummer, eine Beschreibung des Mangels sowie aussagekräftige Fotos bereitzustellen.
Montage
Mängel, die nachweislich auf eine unsachgemässe oder nicht fachgerechte Montage zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Produktgarantie, sofern die Montage nicht durch VISTASysteme oder ein von VISTASysteme beauftragtes Montageunternehmen durchgeführt wurde.
Bei einer durch VISTASysteme beauftragten Montage gelten die hierfür vereinbarten Montageleistungen und Bedingungen.
Garantieservice
Anerkannte Garantiefälle werden nach technischer Prüfung bearbeitet. Die Art der Mängelbehebung wird durch VISTASysteme entsprechend Art und Umfang des festgestellten Mangels bestimmt.
Die Mängelbehebung kann insbesondere durch Reparatur, Austausch einzelner Komponenten oder Ersatz des betroffenen Produkts erfolgen.
VISTASysteme entscheidet über die technisch geeignete Art der Mängelbehebung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Reparatur oder einen bestimmten Ersatz besteht nicht, sofern die gewählte Lösung die bestimmungsgemässe Funktion des Produkts wiederherstellt.
Reinigung und Pflege
PVC Line Türen sind regelmässig und mit geeigneten, materialverträglichen Reinigungs- und Pflegemitteln zu reinigen.
PVC-Profile können mit einem weichen Tuch oder Schwamm und einem milden Reinigungsmittel gereinigt werden. Scheuernde Reinigungsmittel, aggressive Chemikalien, Lösungsmittel oder andere ungeeignete Mittel dürfen nicht verwendet werden.
Die Verglasung ist mit geeigneten Glasreinigungsmitteln zu reinigen.
Schutzfolie
Die Schutzfolie dient dem Schutz der Oberfläche während Transport und Montage. Sie ist nach Abschluss der Montagearbeiten zeitnah zu entfernen. Eine unnötig lange Belassung der Schutzfolie kann zu Rückständen oder Veränderungen der Oberfläche führen.
Transport und Lagerung
PVC Line Türen und Türfüllungen sind trocken, geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüssen sowie auf geeigneten und ebenen Unterlagen zu lagern.
Beim Transport sind die Produkte gegen Stösse, Druck, Feuchtigkeit und sonstige mechanische Beschädigungen zu schützen.
Reparatur, Ersatz und technische Weiterentwicklung
VISTASysteme behält sich technische Weiterentwicklungen und Änderungen an Profilen, Beschlägen, Verglasungen, Füllungen und weiteren Komponenten vor.
Ist ein ursprünglich verwendetes Bauteil zum Zeitpunkt einer erforderlichen Reparatur oder eines Austauschs nicht mehr verfügbar, kann VISTASysteme ein technisch geeignetes und funktional gleichwertiges oder weiterentwickeltes Bauteil verwenden.
Geringfügige optische Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Ausführung sind dabei möglich, sofern die bestimmungsgemässe Funktion des Produkts erhalten bleibt.
Geltung der AGB
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VISTASysteme sind Bestandteil dieser Garantiebedingungen und gelten ergänzend. Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Garantiebedingungen vor.
Rolläden Fensterabdeckungen
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Dauer der Garantie für alle Produkte ist in der jeweiligen Garantieübersicht angegeben.
Gültigkeitsdauer der Garantie für Produkte bei VISTASysteme
Die Dauer der Garantie für Pulverbeschichtungen ist in der jeweiligen Garantieübersicht angegeben.
Gültigkeitsdauer der Garantie für Pulverbeschichtungen bei VISTASysteme
Die aktuell gültigen Garantiezeiten für Produkte und Pulverbeschichtungen von VISTASysteme finden Sie in den jeweils gültigen Garantiebedingungen.
Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Produkts und dessen Abnahme.
Dem Erwerber wird der Anspruch auf die Garantie zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Ware gewährt.
Die Garantie umfasst:
◾ Haltbarkeit der Farbe auf Aluminium-Lamellen und -Profilen.
◾ Haltbarkeit der Bauelemente.
◾ Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der Fassadenjalousien.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Mängel, die durch oder während des Transports, des Be- und Entladens, der Montage oder der Inbetriebnahme der Ware entstanden sind.
◾ Mängel, die durch unsachgemäße, insbesondere den Sicherheitsnormen widersprechende Lagerung, Verwendung oder Benutzung der Ware entstanden sind.
◾ Schäden durch äußere Einwirkungen, insbesondere Feuer, Blitzschlag, übermäßige Windböen, Wasser, Salz, Säuren oder außergewöhnliche Wetterbedingungen in einem bestimmten Gebiet.
◾ Auswirkungen externer Faktoren, wie beispielsweise die Umprogrammierung von Motoren, die sich in den Fassadenjalousien befinden.
◾ Nichtentfernung der Schutzfolie von den Profilen sowie Klebstoff- und Silikonresten unmittelbar nach der Montage, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach dem Abnahmetermin. Dies gilt ebenfalls für die Schutzvorrichtungen der Transportgestelle, die ausschließlich für den Transport angebracht wurden und nach Erhalt der Lieferung unverzüglich entfernt werden müssen.
◾ Mechanische Beschädigungen der Ware.
◾ Die weitere Benutzung der Ware, obwohl bereits ein Mangel festgestellt wurde.
◾ Normaler Verschleiß von Teilen der Ware sowie Verbrauchsmaterialien wie Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel usw.
◾ Reparaturen oder Anpassungen der Ware, die von nicht autorisierten oder nicht qualifizierten Personen durchgeführt wurden.
◾ Unerhebliche Mängel, die den Gebrauchswert der Fassadenjalousie nicht beeinträchtigen.
◾ Es besteht keine Garantie dafür, dass Fassadenjalousien bei gleichen Abmessungen exakt in die gleiche horizontale Position angehoben oder abgesenkt werden können.
Angaben zum Produkt
Einbauort: ................................................................
Nr. des Fertigungsauftrags: ................................................
Rechnungs-Nr.: ........................................................
Verkaufsdatum: .......................................................
GARANTIESCHEIN
FASSADENJALOUSIEN
Eventuelle Schäden an Fassadenjalousien müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt.
VISTASysteme haftet nicht für Mängel an den Fassadenjalousien, die durch eine unsachgemäße Montage entstanden sind. Die Garantie für die Montage wird von der Montagefirma übernommen. Diese ist für die fachgerechte Montage und die korrekte Einstellung der Fassadenjalousien verantwortlich.
Der Garantieservice behebt anerkannte Mängel so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation. Diese Frist kann aus wichtigen sachlichen Gründen in Absprache mit dem Kunden geändert werden.
Bitte entfernen Sie vor einem Servicebesuch alle zusätzlichen Bauteile, die den Zugang zur Einstellung oder Demontage der Fassadenjalousie behindern können und die nicht zusammen mit dem Fenster geliefert wurden.
BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG
Reinigung
Es wird empfohlen, das Produkt bei leichter Verschmutzung alle 12 Monate und bei starker Verschmutzung alle 6 Monate zu reinigen.
Leicht verschmutzte Metall- und Aluminiumoberflächen sollten mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel gereinigt werden.
Toleranzen – Parallelität der unteren Schiene
Eigenschaft: Parallelität der unteren Schiene
Höhe bis 3000 mm: Parallelitätsabweichung ± 10 mm
Höhe über 3000 mm: Parallelitätsabweichung ± 15 mm
Toleranzen – Breite der Jalousien
Breite bis 2000 mm: ± 3 mm
Breite von 2001 mm bis 3500 mm: ± 4 mm
Breite über 3500 mm: ± 5 mm
Toleranzen – Höhe der Jalousien
Höhe bis 1500 mm: ± 4 mm
Höhe von 1501 mm bis 2500 mm: ± 6 mm
Höhe über 2500 mm: ± 10 mm
Lichtdurchlässigkeit
Im geschlossenen Zustand können horizontale und vertikale Lichtspalten von außen nach innen auftreten. Dies ist zulässig.
Im geschlossenen Zustand können horizontale und vertikale Lichtspalten von innen nach außen auftreten. Dies ist zulässig.
Geräuschentwicklung
Geräusche während des Betriebs und beim Abschalten können je nach verwendetem Antrieb auftreten und sind zulässig.
Geräusche können abhängig von der Windstärke und der jeweiligen Position der Lamellen auftreten und sind zulässig.
Holzfenster
GARANTIEKARTE
HOLZFENSTER UND -TÜREN
Die Garantie umfasst:
◾ Dauerhaftigkeit und Farbe der Profile sowie die Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Beibehaltung der Funktion und Funktionsfähigkeit der Beschläge.
◾ Dichtheit der Isolierverglasungen.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Potenzielle Änderungen der Farbtöne der Holzkonstruktionen aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen des jeweiligen Produkts.
◾ Einstellung der Beschläge sowie die Wartung von Fenstern und Türen.
◾ Beschlagen der Außen- und Innenscheiben sowie Kondenswasserbildung, die während der Nutzung entstanden ist.
◾ Mängel und Beschädigungen, aufgrund derer der Preis des Produkts reduziert wurde, sowie mechanische Beschädigungen.
◾ Unsachgemäße Lagerung oder Aufbewahrung sowie Verfärbungen und Beschädigungen von Elementen und Baugruppen, die durch Quellen des Holzes oder übermäßige Luftfeuchtigkeit in den Räumen entstanden sind.
◾ Beschädigungen nach der Montage der Holzkonstruktionen. Alle Beschädigungen sind vor der Montage zu melden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden aufgrund unsachgemäß durchgeführter Montage.
◾ Produkte mit beschädigter Lackschicht durch Verschmutzungen, ungeeignete Klebebänder oder ungeeignete Reinigungsmittel.
◾ Gitter und andere Schutzvorrichtungen, die die Konstruktion oder Funktion des Produkts beeinträchtigen.
◾ Ursachen, die nicht mit dem üblichen Gebrauch der Holzkonstruktionen oder deren bestimmungsgemäßer Verwendung zusammenhängen, sowie Schäden infolge zufälliger Ereignisse und Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Feuer oder starkem Wind.
◾ Fehlerhafte Baukonstruktionen.
◾ Eigenständige Umbauten durch den Käufer, mit Ausnahme der selbstständigen Montage ausdrücklich dafür vorgesehener Elemente.
◾ Nichtentfernung der Schutzfolie von den Profilen sowie Klebstoff- oder Silikonresten unmittelbar nach der Montage, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Abnahme. Dies gilt ebenfalls für Schutzvorrichtungen der Transportgestelle, die nur für die Transportzeit angebracht wurden und unverzüglich nach Erhalt der Lieferung entfernt werden müssen.
◾ Fehler und Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Überschreitung technischer Normen aufgrund einer Bestellung des Käufers entstanden sind, bei der dieser die möglichen Folgen solcher Überschreitungen zur Kenntnis genommen hat.
◾ Unerhebliche Mängel, die keinen Einfluss auf den Gebrauchswert der Holzkonstruktion haben.
Ort der Montage: ..............................................................................
Fertigungsauftragsnummer: ..................................................
Rechnungsnummer: ......................................................
Datum des Verkaufs: .........................................................................
Garantiezeit
Holz: 3 Jahre
Lackbeschichtung (Farbe): 5 Jahre
Beschläge: 5 Jahre bei entsprechender Wartung
Alle äußeren Beschädigungen an Scheiben und Profilen sind innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum zu melden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht berücksichtigt.
VISTASysteme haftet nicht für Mängel an den Holzkonstruktionen, die auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind. Die Garantie für die Montage wird von der Montagefirma übernommen, die für die ordnungsgemäße Einstellung der Fenster verantwortlich ist.
Der Garantieservice wird anerkannte Mängel schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation, beheben. Dieser Termin kann aus wichtigen objektiven Gründen in Absprache mit dem Kunden geändert werden.
Reinigungs- und Wartungsanleitung
Reinigung und Wartung:
Systematische und gründliche Reinigung der Fenster trägt dazu bei, deren Haltbarkeit und Funktionalität zu erhalten. Neben Scheiben und Profilen sollte auch die Sauberkeit der Beschläge regelmäßig kontrolliert werden. Bei Bedarf können Verschmutzungen mit einem feuchten Tuch und einem milden Reinigungsmittel mit neutralem pH-Wert entfernt werden.
Stellen Sie vor dem Schließen des Fensters sicher, dass alle Elemente trocken sind.
Um die Beschläge und den Falzbereich vor Korrosion zu schützen, sollte regelmäßig gelüftet werden, um Feuchtigkeit und Kondenswasser zu reduzieren. Dies gilt insbesondere während und nach Nassbauarbeiten.
Auf den Beschlägen dürfen sich keine Ablagerungen, beispielsweise Salz, oder andere Verunreinigungen befinden. Entfernen Sie Verschmutzungen möglichst schnell, bevor sie beginnen, Feuchtigkeit zu binden.
Die Beschläge sollten mit einem feuchten Tuch gereinigt werden. Längere Feuchtigkeitseinwirkung ist zu vermeiden. Beschädigte oder zerstörte Elemente müssen durch neue ersetzt werden.
Beschädigte Beschlagteile können sowohl die Funktionalität des Fensters als auch die Sicherheit der Benutzer beeinträchtigen.
Zur Reinigung von Fensterrahmen können milde, verdünnte Reinigungsmittel mit neutralem pH-Wert verwendet werden.
PVC Fenster
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantiezeit für die einzelnen Produkte richtet sich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen von VISTASysteme. Die für das jeweilige Produkt geltende Garantiezeit wird in der entsprechenden Produkt- oder Garantieübersicht angegeben.
Die Garantiezeit für Pulverbeschichtungen richtet sich ebenfalls nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen und der entsprechenden Garantieübersicht von VISTASysteme.
Die Garantie beginnt mit der Auslieferung und Entgegennahme des Produkts. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die vollständige Bezahlung der betreffenden Ware, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Garantie umfasst:
◾ Beständigkeit und Farbe der Profile sowie die Belastbarkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der Funktion und Funktionsfähigkeit der Beschläge.
◾ Dichtheit der Isolierverglasungen.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Die Einstellung der Beschläge sowie die übliche Wartung und Pflege von Fenstern und Türen.
◾ Schäden an der äußeren oder inneren Verglasung sowie Risse in der Verglasung, die während des Gebrauchs entstehen.
◾ Mängel und Schäden, aufgrund derer der Produktpreis bereits reduziert wurde.
◾ Mechanische Beschädigungen, die nach der Übergabe des Produkts entstanden sind.
◾ Schäden aufgrund eines unsachgemäßen Transports durch den Käufer oder durch vom Käufer beauftragte Dritte.
◾ Schäden, die nach der Montage der Fenster und Türen entstanden sind. Eventuelle sichtbare Beschädigungen sind vor bzw. spätestens bei der Montage zu melden.
◾ Mängel und Schäden aufgrund einer unsachgemäßen oder nicht fachgerechten Montage.
◾ Produkte mit beschädigter Oberflächenbeschichtung aufgrund von Verschmutzungen, ungeeigneten Klebebändern, aggressiven Chemikalien oder ungeeigneten Reinigungs- und Pflegemitteln.
◾ Gitter, Schutzvorrichtungen oder andere nachträglich angebrachte Elemente, welche die Konstruktion, Funktion oder Bedienung des Produkts beeinträchtigen.
◾ Nachträgliche Verglasungen oder Veränderungen an Sonderkonstruktionen wie Modell-, Bogen- oder Rundfenstern, sofern diese nicht ausdrücklich durch VISTASysteme freigegeben wurden.
◾ Schäden aufgrund einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts.
◾ Schäden infolge außergewöhnlicher äußerer Einwirkungen oder Naturereignisse, insbesondere Hochwasser, Feuer, Blitzschlag oder außergewöhnlich starkem Wind.
◾ Schäden aufgrund fehlerhafter Baukonstruktionen oder baulicher Gegebenheiten.
◾ Eigenmächtig durch den Käufer oder durch Dritte vorgenommene Änderungen, Umbauten oder Reparaturen, ausgenommen ausdrücklich dafür vorgesehene und freigegebene Elemente.
◾ Mängel und Schäden, die aufgrund einer Überschreitung technischer Vorgaben oder zulässiger Grenzwerte entstanden sind, sofern diese auf einer vom Käufer gewünschten Ausführung beruhen und die möglichen Folgen bekannt waren.
◾ Mögliche geringfügige Abweichungen der Farbtöne aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen oder materialbedingter Eigenschaften.
◾ Unerhebliche Mängel, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
Angaben zum Produkt
Montageort: .......................................................................................
Produktions- / Bestellnummer: ........................................................
Rechnungsnummer: ..............................................................................
Verkaufsdatum: ....................................................................................
GARANTIESCHEIN
PVC-FENSTER UND -TÜREN
Meldung von Schäden
Äußerlich erkennbare Schäden an Glas, Profilen oder anderen sichtbaren Bauteilen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen und VISTASysteme bzw. dem Vertragspartner mitzuteilen. Schäden, die bei der Lieferung oder vor der Montage erkennbar sind, müssen vor der Montage dokumentiert und gemeldet werden.
Für eine schnelle Bearbeitung einer Reklamation ist eine aussagekräftige Fotodokumentation beizufügen. Bei Beschädigungen oder Abweichungen von der Bestellung sollten insbesondere Gesamtansichten sowie Detailaufnahmen des beanstandeten Bereichs übermittelt werden.
Montage und Einstellung
VISTASysteme haftet nicht für Mängel oder Funktionsstörungen, die auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind.
Wird die Montage durch ein von VISTASysteme beauftragtes oder separat beauftragtes Montageunternehmen ausgeführt, gelten für die Montage und die fachgerechte Einstellung die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Montageunternehmen.
Garantieservice
Anerkannte Garantiefälle werden nach Möglichkeit schnellstmöglich bearbeitet. Die konkrete Dauer der Mängelbehebung kann abhängig von Art des Mangels, benötigten Ersatzteilen, Produktionszeiten und technischen Gegebenheiten variieren.
Vor einem Servicebesuch sind alle zusätzlichen Bauteile oder Einrichtungen, die den Zugang zum Fenster oder zur Tür behindern und nicht Bestandteil der ursprünglichen Lieferung waren, vom Kunden zu entfernen oder zugänglich zu machen.
REINIGUNGS- UND WARTUNGSHINWEISE
Reinigung der PVC-Profile
PVC-Profile können mit Wasser und einem milden Reinigungsmittel gereinigt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Chemikalien, Alkohol, Verdünner, Lacklösungsmittel oder andere Mittel, welche die Oberfläche der Profile angreifen oder beschädigen können.
Ebenfalls ungeeignet sind Reinigungsmittel mit abrasiven Bestandteilen, die Kratzer oder matte Stellen auf der Profiloberfläche verursachen können.
Wartung der Fenster
Damit Fenster und Türen ihre Funktion und Gebrauchstauglichkeit langfristig erhalten, wird eine regelmässige Wartung empfohlen.
Mindestens einmal jährlich sollten folgende Punkte kontrolliert werden:
◾ Funktion und Leichtgängigkeit der beweglichen Teile.
◾ Zustand und Befestigung der Beschläge.
◾ Dichtheit zwischen Flügel und Rahmen.
◾ Zustand und Pflege der Dichtungen.
◾ Funktion der Entwässerungsöffnungen.
◾ Sauberkeit der Entwässerungswege und Öffnungen.
◾ Zustand und Sitz der Befestigungselemente.
Wartung der Dichtungen
Fensterdichtungen schützen den Innenraum vor Wasser, Wind und Kälte. Sie müssen regelmässig auf Beschädigungen, Verformungen und Verschmutzungen kontrolliert werden.
Die Dichtungen dürfen nicht mit aggressiven Chemikalien oder ungeeigneten Reinigungsmitteln behandelt werden. Nach der Reinigung können geeignete Pflegemittel für Fensterdichtungen verwendet werden.
Beschädigte oder spröde Dichtungen sollten fachgerecht ersetzt werden.
Wartung der Beschläge
Fensterbeschläge bestehen überwiegend aus Metallkomponenten und müssen vor übermäßiger Feuchtigkeit und Verschmutzung geschützt werden.
Die Beschläge sollten mindestens einmal jährlich kontrolliert und an den dafür vorgesehenen Stellen mit einem geeigneten Beschlagpflege- oder Schmiermittel behandelt werden. Verwenden Sie nur für Fensterbeschläge geeignete Produkte.
Hinweis zur Kondenswasserbildung
Kondenswasser auf der Raumseite der Verglasung ist nicht automatisch ein Hinweis auf einen Mangel des Fensters. Es kann durch erhöhte Raumluftfeuchtigkeit, unzureichendes Lüften oder bestimmte raumklimatische Bedingungen entstehen.
Zur Reduzierung von Kondenswasser ist eine ausreichende und regelmässige Lüftung der Räume erforderlich. Insbesondere nach Bau- und Renovationsarbeiten sollte auf eine ausreichende Abfuhr der vorhandenen Baufeuchtigkeit geachtet werden.
Ein dauerhaft gekippter Fensterflügel ist für einen vollständigen Luftaustausch häufig nicht ausreichend. Je nach Situation ist eine kurze, intensive Lüftung sinnvoll.
REPARATUR, ERSATZ UND PRODUKTÄNDERUNGEN
Sollten während der Garantiezeit technische Änderungen aufgrund der Weiterentwicklung von Produkten, Profilen, Beschlägen, Verglasungen oder anderen Komponenten erforderlich oder verfügbar werden, kann die Ausführung der Reparatur oder des Ersatzes vom ursprünglich gelieferten Produkt abweichen.
VISTASysteme ist berechtigt, bei Reparaturen technisch gleichwertige oder weiterentwickelte Komponenten einzusetzen, sofern dadurch die Funktion und bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts gewährleistet bleiben.
BEDINGUNGEN FÜR DIE ANERKENNUNG EINER REKLAMATION
Eine Reklamation ist möglichst schriftlich oder elektronisch einzureichen. Sie sollte mindestens die Rechnungs- oder Bestellnummer, eine Beschreibung des beanstandeten Mangels sowie aussagekräftige Fotos enthalten.
Die Reklamation ist an den zuständigen Vertragspartner bzw. an die von VISTASysteme angegebene Servicestelle zu richten.
Eine Reklamation entbindet den Käufer grundsätzlich nicht von bestehenden Zahlungspflichten aus dem Kaufvertrag. Bereits fällige Zahlungen dürfen nicht allein aufgrund der Einreichung einer Reklamation zurückbehalten werden, soweit keine anderslautende gesetzliche oder vertragliche Regelung besteht.
Während der Bearbeitung einer Reklamation ist dem Servicetechniker nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zum beanstandeten Produkt zu ermöglichen.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Dunkle Oberflächen und Sonneneinstrahlung
Dunkle Oberflächen absorbieren mehr Sonnenenergie und können sich bei direkter Sonneneinstrahlung stärker erwärmen als helle Oberflächen.
Bei Türen und grossflächigen Elementen mit dunklen Oberflächen sind die jeweiligen technischen Vorgaben des eingesetzten Systems und der gewählten Füllung zu beachten. Je nach Konstruktion können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, um eine übermäßige Erwärmung und daraus resultierende Verformungen zu vermeiden.
Die Nichtbeachtung der für das jeweilige Produkt geltenden technischen Vorgaben kann zu Funktionsbeeinträchtigungen, Verformungen oder Schäden führen.
Eigenschaften von Glas
Die optische Wahrnehmung von Glas kann abhängig von Betrachtungswinkel, Lichtverhältnissen, Reflexionen und den verwendeten Glasaufbauten variieren. Solche material- und konstruktionsbedingten Eigenschaften stellen nicht automatisch einen Mangel dar.
Lichtbrechungen und bestimmte optische Erscheinungen können bei Isolierverglasungen auftreten und sind abhängig von den physikalischen Eigenschaften des Glases.
Auch geringfügige optische Abweichungen innerhalb der für Glas zulässigen technischen Toleranzen stellen keinen Garantiefall dar.
Weiterverkauf des Produkts
Bei einem Weiterverkauf des Produkts richten sich allfällige Garantieansprüche nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen sowie den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Unberechtigte Reklamationen
Sollte sich nach der technischen Prüfung herausstellen, dass kein von der Garantie gedeckter Mangel vorliegt, können Aufwendungen für eine Prüfung, Anfahrt oder weitere Serviceleistungen gemäss den jeweils gültigen Vereinbarungen und Preislisten verrechnet werden, sofern dies vorgängig entsprechend vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
Umfang der Garantie
Die Haftung und der Umfang der Garantie von VISTASysteme richten sich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen, dem abgeschlossenen Vertrag und den zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz.
Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben vorbehalten. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die vertraglich vereinbarten Garantiebedingungen für die darüber hinausgehenden Garantieleistungen.
Raffstoren
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantiezeit für alle Produkte richtet sich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen von VISTASysteme und ist in der entsprechenden Produkt- bzw. Garantieübersicht angegeben.
Die Garantiezeit für Pulverbeschichtungen richtet sich ebenfalls nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen und der entsprechenden Garantieübersicht von VISTASysteme.
Die jeweils gültige Garantiezeit für die Produkte und Pulverbeschichtungen wird dem Kunden im Rahmen der Angebots- bzw. Auftragsunterlagen mitgeteilt.
Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Produkts und dessen Abnahme.
Der Anspruch auf die Garantie wird dem Käufer mit der vollständigen Bezahlung der Ware gewährt, soweit vertraglich oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Garantie umfasst:
◾ Haltbarkeit der Farbe auf Aluminium-Lamellen und -Profilen.
◾ Haltbarkeit der Bauelemente.
◾ Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der Fassadenjalousien.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Mängel, die durch oder während des Transports, des Be- und Entladens, der Montage oder der Inbetriebnahme der Ware entstanden sind, sofern diese Vorgänge nicht durch VISTASysteme oder ein von VISTASysteme beauftragtes Unternehmen durchgeführt wurden.
◾ Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Verwendung oder Bedienung der Ware entstanden sind.
◾ Schäden durch äußere Einwirkungen, insbesondere Feuer, Blitzschlag, außergewöhnlich starke Windböen, Wasser, Salz, Säuren oder außergewöhnliche Wetterbedingungen.
◾ Schäden oder Funktionsstörungen aufgrund unzulässiger Veränderungen oder Umprogrammierungen der in den Fassadenjalousien eingesetzten Motoren und Steuerungen.
◾ Schäden durch eine nicht oder verspätet entfernte Schutzfolie, Klebstoff- oder Silikonreste nach der Montage. Schutzfolien und Transportverpackungen sind nach der Montage bzw. nach Erhalt der Lieferung entsprechend den Montage- und Pflegehinweisen zu entfernen.
◾ Mechanische Beschädigungen der Ware.
◾ Schäden, die dadurch entstehen, dass das Produkt trotz eines bereits festgestellten Mangels weiter benutzt wird.
◾ Normaler Verschleiß von Teilen und Verbrauchsmaterialien wie Dichtungen, Schrauben, Schmiermitteln und vergleichbaren Komponenten.
◾ Reparaturen, Änderungen oder Anpassungen der Ware, die von nicht autorisierten oder nicht qualifizierten Personen durchgeführt wurden.
◾ Unerhebliche Mängel, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Gebrauchstauglichkeit der Fassadenjalousie nicht wesentlich beeinträchtigen.
◾ Eine Garantie dafür, dass Fassadenjalousien bei identischen Abmessungen exakt in dieselbe horizontale Position angehoben oder abgesenkt werden. Geringfügige konstruktions- und montagebedingte Abweichungen können auftreten.
Angaben zum Produkt
Einbauort: ................................................................
Nr. des Fertigungsauftrags: ................................................
Rechnungs-Nr.: ........................................................
Verkaufsdatum: .......................................................
GARANTIESCHEIN
FASSADENJALOUSIEN
Meldung von Schäden
Sichtbare Schäden an Fassadenjalousien sind nach Erhalt der Ware unverzüglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Schäden, die bereits bei der Lieferung oder vor der Montage erkennbar sind, müssen möglichst vor Beginn der Montage gemeldet werden.
Für eine schnelle Bearbeitung einer Reklamation ist eine aussagekräftige Fotodokumentation beizufügen. Dabei sollten sowohl eine Gesamtansicht als auch Detailaufnahmen des beanstandeten Bereichs übermittelt werden.
Montage und Einstellung
VISTASysteme haftet nicht für Mängel oder Funktionsstörungen der Fassadenjalousien, die auf eine unsachgemäße oder nicht fachgerechte Montage zurückzuführen sind.
Wird die Montage durch ein separates Montageunternehmen durchgeführt, ist dieses für die fachgerechte Montage und die ordnungsgemäße Einstellung der Fassadenjalousien verantwortlich.
Garantieservice
Der Garantieservice bearbeitet anerkannte Garantiefälle schnellstmöglich. Die Dauer der Mängelbehebung kann abhängig von Art und Umfang des Mangels, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, der notwendigen technischen Prüfung sowie weiteren sachlichen Umständen variieren.
Sofern für die Bearbeitung ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, ist dem Servicetechniker nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zur Fassadenjalousie zu ermöglichen.
Vor dem Servicebesuch sind zusätzliche Bauteile, Einrichtungen oder Verkleidungen, die den Zugang zur Fassadenjalousie, deren Einstellung oder Demontage behindern und nicht Bestandteil der ursprünglichen Lieferung waren, durch den Kunden zu entfernen oder zugänglich zu machen.
TECHNISCHE TOLERANZEN UND EIGENSCHAFTEN
Breitentoleranzen der Fassadenjalousien
Eigenschaft: Breite der Jalousien
Breite bis 2000 mm: ± 3 mm
Breite von 2001 mm bis 3500 mm: ± 4 mm
Breite über 3500 mm: ± 5 mm
Höhentoleranzen der Fassadenjalousien
Eigenschaft: Höhe der Jalousien
Höhe bis 1500 mm: ± 4 mm
Höhe von 1501 mm bis 2500 mm: ± 6 mm
Höhe über 2500 mm: ± 10 mm
Lichtdurchlässigkeit
Im vollständig geschlossenen Zustand können konstruktionsbedingt horizontale und vertikale Lichtspalten zwischen den Lamellen sowie im Bereich der Führung auftreten. Dies ist zulässig und stellt keinen Mangel dar.
Lichtspalten können je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen sowohl von außen nach innen als auch von innen nach außen sichtbar sein.
Geräuschentwicklung
Geräusche während des Betriebs und beim Abschalten der Fassadenjalousien können abhängig vom eingesetzten Antrieb auftreten und sind im üblichen Rahmen zulässig.
Die Geräuschentwicklung kann zudem von der Windstärke, der Position der Lamellen sowie den jeweiligen baulichen und technischen Gegebenheiten beeinflusst werden und ist entsprechend zulässig.
Hinweis zu technischen Toleranzen
Die angegebenen Toleranzen stellen technisch zulässige Abweichungen dar und begründen für sich allein keinen Garantie- oder Reklamationsanspruch, sofern die Funktion und bestimmungsgemäße Verwendung der Fassadenjalousie nicht wesentlich beeinträchtigt sind.
Aluminiumprodukte
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantiefrist für die einzelnen Produkte richtet sich nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen von VISTASysteme und ist in den entsprechenden Produkt- oder Garantieunterlagen angegeben.
Für Pulverbeschichtungen gelten die jeweils für das betreffende Produkt und die verwendete Beschichtung festgelegten Garantiebedingungen und Garantiefristen.
Massgebend für den jeweiligen Garantieumfang sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Garantiebedingungen sowie die im Angebot, Auftrag oder in den Produktunterlagen vereinbarten Angaben.
Die Garantiefrist beginnt grundsätzlich mit der Lieferung und Abnahme des Produkts, sofern im jeweiligen Vertrag oder in den Garantieunterlagen nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben durch eine freiwillig gewährte Garantie unberührt. Die Garantie stellt eine zusätzliche Leistung von VISTASysteme dar und schränkt zwingende gesetzliche Rechte nicht ein.
Die Garantie umfasst:
◾ Beständigkeit und Farbe der Profile innerhalb der für das jeweilige Produkt und die verwendete Oberfläche vorgesehenen technischen Eigenschaften.
◾ Beständigkeit der Bauelemente innerhalb der bestimmungsgemässen Verwendung.
◾ Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der bestimmungsgemässen Funktion und Leistungsfähigkeit der Beschläge.
◾ Dichtheit der Isolierverglasungen, soweit diese aufgrund eines von der Garantie erfassten Mangels beeinträchtigt ist.
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
◾ Schäden, die durch unsachgemässen Transport, unsachgemässe Lagerung oder unsachgemässe Handhabung nach Übergabe des Produkts entstanden sind.
◾ Schäden und Mängel aufgrund einer nicht fachgerechten Montage, sofern die Montage nicht durch VISTASysteme oder ein von VISTASysteme ausdrücklich beauftragtes Montageunternehmen durchgeführt wurde.
◾ Schäden aufgrund einer nicht bestimmungsgemässen Verwendung oder Bedienung des Produkts.
◾ Schäden infolge eigenmächtiger Veränderungen, Umbauten, Reparaturen oder technischer Eingriffe durch den Käufer oder durch nicht von VISTASysteme autorisierte Personen.
◾ Mechanische Beschädigungen, die nach der Übergabe des Produkts entstanden sind.
◾ Schäden infolge äusserer Einwirkungen, insbesondere Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung, aussergewöhnlicher Witterung, Sturm oder anderer Ereignisse, die ausserhalb des bestimmungsgemässen Einflussbereichs des Produkts liegen.
◾ Schäden aufgrund fehlerhafter oder ungeeigneter Baukonstruktionen, sofern diese nicht von VISTASysteme zu verantworten sind.
◾ Schäden aufgrund der Verwendung ungeeigneter Reinigungs-, Pflege- oder Beschichtungsmittel.
◾ Schäden an Oberflächen, die durch Mörtel, Zement, Kalk, aggressive Chemikalien, Schleifmittel oder andere baustellenbedingte Verunreinigungen verursacht wurden.
◾ Schäden aufgrund der Nichtbeachtung der Montage-, Bedienungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise.
◾ Normaler Verschleiss von Verbrauchs- und Verschleissteilen, soweit deren Verschleiss nicht auf einem von der Garantie erfassten Material- oder Herstellungsfehler beruht.
◾ Geringfügige optische oder technische Abweichungen, die innerhalb der einschlägigen technischen Toleranzen liegen und die bestimmungsgemässe Funktion des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
◾ Material- und produktionsbedingte geringfügige Farbabweichungen zwischen unterschiedlichen Produktionschargen.
◾ Änderungen der Oberflächenwirkung, die durch natürliche Alterung, Witterungseinflüsse oder die Umgebungsbedingungen entstehen und innerhalb der für das Produkt zulässigen technischen Eigenschaften liegen.
◾ Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund von Bauteilen oder Einrichtungen, die nachträglich angebracht wurden und nicht Bestandteil der ursprünglichen Lieferung waren.
Angaben zum Produkt
Einbauort: ....................................................................................
Nr. des Fertigungsauftrags: ............................................................
Rechnungs-Nr.: .................................................................................
Verkaufsdatum: ..................................................................................
GARANTIESCHEIN
ALUMINIUM-FENSTER UND -TÜREN
Prüfung bei Lieferung und Montage
Der Käufer bzw. Auftraggeber hat die gelieferten Produkte bei Erhalt auf offensichtliche Beschädigungen und erkennbare Abweichungen von der Bestellung zu prüfen.
Offensichtliche Transportschäden oder erkennbare Beschädigungen sollen möglichst vor Beginn der Montage dokumentiert und unverzüglich dem Vertragspartner gemeldet werden.
Die unterlassene oder verspätete Meldung einer offensichtlichen Beschädigung kann die Beurteilung der Ursache und des Zeitpunkts des Schadenseintritts erschweren. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Schutzfolie und Oberflächenschutz
Die Schutzfolie auf Aluminiumprofilen dient dem Schutz der Oberfläche während Transport, Montage und Bauarbeiten. Sie ist nach Abschluss der entsprechenden Arbeiten zeitnah und entsprechend den Herstellerangaben zu entfernen.
Die Schutzfolie darf nicht unnötig lange auf den Profilen verbleiben. Rückstände von Klebstoff oder Silikon sind mit geeigneten, für die jeweilige Oberfläche freigegebenen Mitteln zu entfernen.
Beschädigungen der Oberfläche, die durch eine unsachgemässe oder zu lange Belassung der Schutzfolie, durch Klebstoffreste oder durch ungeeignete Reinigungsmittel entstehen, können von der Garantie ausgeschlossen sein.
Montage und Einstellung
Wird die Montage durch VISTASysteme oder ein von VISTASysteme beauftragtes Montageunternehmen durchgeführt, gelten die dafür vereinbarten Montageleistungen und deren jeweiliger Leistungsumfang.
Wird die Montage durch den Käufer oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen durchgeführt, ist dieses für die fachgerechte Montage, Ausrichtung und Einstellung der Fenster und Türen verantwortlich.
Mängel, die nachweislich auf eine unsachgemässe Montage zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Produktgarantie von VISTASysteme.
Reklamation
Reklamationen können schriftlich oder elektronisch an die von VISTASysteme angegebene Kontakt- bzw. Servicestelle gerichtet werden.
Zur effizienten Bearbeitung sollten der Reklamation nach Möglichkeit folgende Angaben beigefügt werden:
◾ Rechnungs- oder Auftragsnummer.
◾ Beschreibung des beanstandeten Mangels.
◾ Angaben zum betroffenen Produkt und Bauteil.
◾ Aussagekräftige Fotos oder andere geeignete Dokumentationen.
◾ Bei technischen Mängeln möglichst Angaben zu Zeitpunkt und Umständen des Auftretens.
VISTASysteme kann zur Beurteilung einer Reklamation eine technische Prüfung oder einen Vor-Ort-Termin durchführen.
Während der Prüfung ist dem Servicetechniker nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zum betroffenen Produkt zu ermöglichen.
Garantieservice
Wird ein Mangel als Garantiefall anerkannt, wird VISTASysteme die erforderlichen Massnahmen zur Behebung des Mangels im Rahmen der Garantie veranlassen.
Die Art der Behebung richtet sich nach Art und Umfang des Mangels. Je nach Fall kann eine Reparatur, der Austausch einzelner Bauteile oder eine andere technisch geeignete Lösung erfolgen.
Die Dauer der Bearbeitung hängt insbesondere von der Art des Mangels, der erforderlichen technischen Abklärung, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der notwendigen Produktions- oder Lieferzeit ab.
REINIGUNGS- UND WARTUNGSANLEITUNG
Reinigung von Aluminiumprofilen
Lackierte oder eloxierte Aluminiumprofile sollten regelmässig mit einem weichen Tuch, Wasser und einem milden, für Aluminium geeigneten Reinigungsmittel gereinigt werden.
Verwenden Sie keine scheuernden Reinigungsmittel, Scheuerschwämme, Stahlwolle oder andere Mittel, welche die Oberfläche verkratzen oder beschädigen können.
Keine aggressiven Säuren, stark alkalischen Reinigungsmittel, Verdünner, Lacklösungsmittel oder andere für die jeweilige Oberfläche ungeeignete Chemikalien verwenden.
Die Reinigung sollte entsprechend den Pflegehinweisen des jeweiligen Oberflächen- und Profilsystems erfolgen.
Wichtige Hinweise bei Bau- und Renovationsarbeiten
Kalk, Zement, Mörtel, Gips, Bauschmutz und andere Baustoffe können Aluminiumoberflächen dauerhaft beschädigen.
Baustoffe und Verunreinigungen sind möglichst umgehend und schonend zu entfernen. Ein Antrocknen oder Aushärten auf der Aluminiumoberfläche ist zu vermeiden.
Bei Bau- und Renovationsarbeiten sind die Fenster und Türen angemessen vor Verschmutzung und mechanischer Beschädigung zu schützen.
Wartung von Fenstern und Türen
Fenster und Türen sollten mindestens einmal jährlich kontrolliert und gewartet werden.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte überprüft werden:
◾ Befestigung und Zustand der Beschläge.
◾ Funktion und Leichtgängigkeit der beweglichen Teile.
◾ Zustand der Dichtungen.
◾ Funktion der Verriegelung.
◾ Entwässerungsöffnungen und Entwässerungswege.
◾ Befestigungsschrauben und zugängliche Verbindungselemente.
Bewegliche Beschlagteile können, sofern vom jeweiligen Beschlaghersteller vorgesehen, mit einem geeigneten Pflege- oder Schmiermittel behandelt werden.
Wartung der Dichtungen
Dichtungen sind regelmässig auf Verschmutzung, Beschädigung, Versprödung und korrekten Sitz zu kontrollieren.
Zur Reinigung dürfen nur geeignete, materialverträgliche Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden.
Beschädigte oder dauerhaft verformte Dichtungen sollten fachgerecht ersetzt werden.
Korrosionsschutz bei Aluminium
Aluminiumoberflächen sind vor aggressiven Chemikalien und dauerhaft einwirkender Feuchtigkeit zu schützen.
Der direkte Kontakt von Aluminium mit anderen Metallen kann unter bestimmten Bedingungen Kontaktkorrosion begünstigen. Bei entsprechenden Konstruktionen sind geeignete Trenn- bzw. Isolierschichten vorzusehen.
WARTUNG, PFLEGE UND REINIGUNG VON EDELSTAHL
INOX-Edelstahl
Edelstahloberflächen sollten abhängig von Nutzung, Umgebung und Verschmutzungsgrad regelmässig gereinigt werden. In Bereichen mit erhöhter Belastung durch Feuchtigkeit, Salz, Industrie- oder Baustellenverschmutzungen kann eine häufigere Reinigung erforderlich sein.
Bei normaler Verschmutzung kann die Reinigung mit Wasser und einem geeigneten milden Reinigungsmittel erfolgen. Anschliessend sollte die Oberfläche mit sauberem Wasser abgespült und trocken nachgewischt werden.
Für polierte oder geschliffene Edelstahloberflächen sind geeignete, chloridarme bzw. chloridfreie Edelstahlreiniger zu verwenden.
Auf Edelstahl nicht verwenden:
◾ Scheuerpulver oder abrasive Reinigungsmittel.
◾ Stahlwolle oder Drahtbürsten aus Kohlenstoffstahl.
◾ Scheuerpads oder andere stark abrasive Hilfsmittel.
◾ Chlorhaltige oder stark aggressive Reinigungsmittel.
◾ Salzsäure oder andere stark säurehaltige Mittel.
◾ Ungeeignete Mörtel-, Zement- oder Baustoffentferner.
Bei der Reinigung sind stets die Pflegehinweise des jeweiligen Edelstahl- bzw. Oberflächenherstellers zu beachten.
VERSCHMUTZUNGEN UND REINIGUNG
Die Art der erforderlichen Reinigung richtet sich nach der jeweiligen Verschmutzung und der verwendeten Oberfläche.
Zement und Mörtel:
Baustellenbedingte Verschmutzungen sind möglichst sofort mit geeigneten, für die Aluminiumoberfläche freigegebenen Mitteln und ausreichend Wasser zu entfernen. Ein Aushärten auf der Oberfläche ist zu vermeiden.
Fingerabdrücke und leichte Verschmutzungen:
Wasser mit einem milden Reinigungsmittel oder ein geeigneter, materialverträglicher Reiniger kann verwendet werden.
Öle und Schmierstoffe:
Geeignete, für die jeweilige Oberfläche freigegebene Reinigungsmittel verwenden. Vor der Anwendung ist die Materialverträglichkeit an einer unauffälligen Stelle zu prüfen.
Farben und Beschichtungsreste:
Die Entfernung darf nur mit einem für die jeweilige Oberfläche geeigneten und freigegebenen Mittel erfolgen. Aggressive Lösungsmittel können die Beschichtung beschädigen.
REPARATUR, ERSATZ UND TECHNISCHE WEITERENTWICKLUNG
VISTASysteme entwickelt Produkte und technische Systeme laufend weiter. Während der Garantiezeit können sich deshalb technische Änderungen bei Profilen, Beschlägen, Verglasungen, Dichtungen oder anderen Komponenten ergeben.
Sollte ein ursprünglich eingesetztes Bauteil nicht mehr verfügbar sein, kann VISTASysteme im Rahmen einer erforderlichen Reparatur oder eines Austauschs ein technisch geeignetes und funktional vergleichbares oder weiterentwickeltes Bauteil einsetzen.
Soweit die ursprüngliche Optik oder Ausführung aufgrund einer technischen Weiterentwicklung nicht mehr exakt verfügbar ist, kann die Ersatzlösung von der ursprünglichen Ausführung abweichen.
PRODUKTBEZOGENE EIGENSCHAFTEN
Glas
Glas ist ein industriell hergestelltes Naturprodukt mit material- und produktionsbedingten Eigenschaften. Je nach Glasaufbau, Lichtverhältnissen, Betrachtungswinkel und Umgebung können optische Erscheinungen sichtbar werden.
Farbwirkungen, Reflexionen und bestimmte Lichtbrechungserscheinungen können materialbedingt auftreten und stellen nicht automatisch einen Mangel dar, sofern sie innerhalb der für das jeweilige Glas geltenden technischen Anforderungen und Toleranzen liegen.
Auch geringfügige optische Unterschiede zwischen verschiedenen Glaselementen können aufgrund unterschiedlicher Glasaufbauten oder Produktionschargen auftreten.
Verglasung und Isolierglas
Die Dichtheit von Isolierverglasungen wird im Rahmen der für das jeweilige Produkt geltenden technischen Anforderungen gewährleistet.
Die optische Ausführung der Randverbundbereiche kann aufgrund des Herstellungsverfahrens geringfügige produktionsbedingte Unterschiede aufweisen.
WEITERVERKAUF
Bei einem Weiterverkauf des Produkts richtet sich eine allfällige Übertragung oder Fortführung einer Garantie nach den jeweils gültigen Garantiebedingungen sowie den vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen.
UNBERECHTIGTE REKLAMATIONEN
Stellt sich nach einer technischen Prüfung heraus, dass kein von der Garantie gedeckter Mangel vorliegt, kann VISTASysteme entstandene Aufwendungen für zusätzliche Serviceleistungen nur im Rahmen der vorgängig vereinbarten bzw. gesetzlich zulässigen Bedingungen verrechnen.
Vor der kostenpflichtigen Durchführung zusätzlicher Arbeiten wird der Kunde, soweit zumutbar und möglich, über allfällige Kosten informiert.
Bestimmungen für die Prüfung von Reklamationen
Garantiebedingungen
1. Garantiezeit und Voraussetzungen
Die Garantiezeit für alle Produkte von VISTASysteme ist in der jeweils gültigen Garantieübersicht angegeben.
Die Garantiezeit für Pulverbeschichtungen von VISTASysteme ist ebenfalls in der jeweils gültigen Garantieübersicht angegeben.
Die jeweils gültigen Garantiebedingungen und Garantiefristen von VISTASysteme sind Bestandteil der Garantieunterlagen.
Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der Lieferung des Produkts und dessen Abnahme.
Der Garantieanspruch wird dem Erwerber ab dem Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Ware gewährt.
Voraussetzung für eine Garantieverlängerung ist die jährlich durchzuführende, kostenpflichtige Inspektion der Fenster und Türen durch VISTASysteme oder eine von VISTASysteme beauftragte Fachfirma.
2. Reklamationen
Reklamationen sind dem Kundendienst von VISTASysteme zu melden. Die Reklamation hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.
Für die Prüfung der gemeldeten Reklamation und eine Rückmeldung über die weitere Vorgehensweise hat der Kundendienst grundsätzlich bis zu 5 Werktage, sofern die Reklamation an die zuständige Kontaktstelle übermittelt wurde und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen.
3. Angaben bei einer Reklamation
Bei der Reklamationsanmeldung hat der Kunde alle für die Prüfung und Bearbeitung erforderlichen Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere die Bestell- oder Rechnungsnummer, eine Beschreibung des beanstandeten Mangels sowie, soweit möglich, eine aussagekräftige Fotodokumentation.
VISTASysteme kann zur technischen Prüfung weitere Informationen, Fotos, Videos oder sonstige geeignete Nachweise verlangen.
4. Von der Garantie abgedeckt
Die Garantie umfasst, soweit die jeweilige Produktgarantie dies vorsieht:
◾ Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Langlebigkeit und Farbe der Profile im Rahmen der produktspezifischen Garantiebedingungen.
◾ Ordnungsgemässe Funktionsfähigkeit der Beschläge, sofern die vorgeschriebene Wartung ordnungsgemäss durchgeführt wurde.
◾ Dichtheit von Mehrscheiben-Isolierglas hinsichtlich der Abdichtung zwischen den Scheiben.
5. Nicht von der Garantie abgedeckt
◾ Bruch oder Beschädigung von Mehrscheiben-Isolierglas, die nach der Lieferung durch äussere Einwirkung oder während der Nutzung entstanden ist.
◾ Wasserdampfkondensation auf der Scheibeninnen- oder Scheibenaußenseite.
◾ Unerhebliche Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch und die Funktion des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
◾ Regulierung, Einstellung und übliche Wartung von Fenstern, Türen und Rollläden, sofern diese nicht ausdrücklich als Garantieleistung vereinbart wurden.
◾ Mechanische Beschädigungen, die nach der Lieferung oder Abnahme durch äussere Einwirkung entstanden sind.
◾ Fehlteile oder erkennbare Abweichungen, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Lieferung gemeldet wurden.
◾ Funktionsabweichungen bei Produkten, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausserhalb der vorgesehenen technischen Grenzen oder ausserhalb der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen gefertigt wurden.
◾ Mechanische Beschädigungen an bereits eingebauten Produkten, sofern diese nachweislich nach der Lieferung oder während bzw. nach der Montage entstanden sind.
◾ Schäden infolge unsachgemässer Montage, Bedienung, Verwendung, Pflege, Wartung, Lagerung oder Behandlung.
◾ Schäden infolge eigenmächtiger Veränderungen, Reparaturen oder Umbauten.
◾ Schäden durch ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel sowie aggressive Chemikalien.
6. Ausbau und Wiedereinbau
Bei einem Einbau eines Produkts, das nicht der Bestellung entspricht, ist VISTASysteme vor einem Ausbau oder Austausch zu informieren und erhält die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und die weitere Vorgehensweise festzulegen.
Eigenmächtig veranlasste Ausbau-, Transport-, Montage- oder Wiedereinbaukosten werden nur übernommen, wenn dies zuvor ausdrücklich mit VISTASysteme vereinbart wurde.
7. Serviceeinsätze
Wird bei einem Serviceeinsatz festgestellt, dass kein von der Garantie erfasster Mangel vorliegt oder die Ursache des Mangels auf eine nicht von der Garantie gedeckte Leistung zurückzuführen ist, können Anfahrts-, Arbeits- und weitere entstandene Servicekosten gemäss der jeweils gültigen Preisliste von VISTASysteme verrechnet werden, sofern der Kunde vorab entsprechend informiert wurde.
Die Terminierung eines Serviceeinsatzes erfolgt nach technischer Prüfung und nach Verfügbarkeit des zuständigen Servicepersonals.
8. Service und Fremdleistungen
Beauftragt der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VISTASysteme einen Dritten mit Reparatur-, Austausch-, Montage- oder Servicearbeiten, besteht kein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch VISTASysteme, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Beabsichtigt der Kunde, eine von ihm gewünschte Fremdleistung auf Kosten von VISTASysteme durchführen zu lassen, ist vor Beauftragung eine schriftliche Zustimmung von VISTASysteme einzuholen. Ohne vorherige Zustimmung besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme.
9. Technische Prüfung und Mängelbehebung
VISTASysteme ist berechtigt, den beanstandeten Mangel vor einer Entscheidung über eine Garantieleistung technisch zu prüfen. Der Kunde hat hierfür den erforderlichen Zugang zum Produkt zu ermöglichen.
Die Art der Mängelbehebung wird nach technischer Beurteilung festgelegt und kann insbesondere durch Reparatur, Austausch einzelner Komponenten oder Ersatz des betroffenen Produkts erfolgen.
10. Geltung der AGB
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von VISTASysteme sind Bestandteil dieser Garantiebedingungen und gelten ergänzend.
Bei Widersprüchen zwischen diesen Garantiebedingungen und den AGB gelten für den jeweiligen Garantieanspruch vorrangig die produktspezifischen Garantiebedingungen.

