Allgemeine Verkaufs, Liefer – und Montagebedingungen

1 Geltung

Lieferungen, Leistungen (im folgenden Produkte) und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Offerten; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden, welcher mit unseren Fenster handelt oder weiterverkauft, finden keine Anwendung, auch wenn wir nicht gesondert widersprechen. Sie werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2 Vertragsschluss

Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Sie beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse beim Kunden. Der Kunde trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotenen Produkte seinen Bedürfnissen entsprechen. Angebote des Kunden können wir innerhalb von 14 Werktagen annehmen.

Die von dem Kunden unterzeichnete Offerte ist massgebend und gilt als Vertrag. Der angegebene Verkaufspreis gilt bis Ablauf der Offertengültigkeit.  
Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er das Produkt vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.
Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Angaben oder Abbildungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten) sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich zusagen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und begründen keinen Anspruch.
Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Lieferzeitverlängerung.

  • Gemäss der Sicherheitsvorschriften in den Europäischen Normen, müssen manche Fenster- und Türelemente mit
    Sicherheitsglas ausgestattet werden. Wenn ein Element diese Anforderungen nicht erfüllt, bedeutet es, dass der Kunde
    bewusst auf das Sicherheitsglas verzichtet hat, zugunsten einer anderen Lösung. In Folge von unberücksichtigten
    Sicherheitsvorschriften, trägt der Kunde die volle Verantwortung für alle Unfälle und Schäden.
  • Ihre Unterschrift ist die Freigabe zur Produktion.
    In der Bestellung wurden Produktionsmasse angegeben, bitte um genaue Prüfung der Anzahl, Farbe, DIN Richtungen,
    Scheiben und Zubehör. Die Haftung für Masse, Anzahl Produkte, Farbe und DIN Richtungen, Glasart und Zubehör liegt vollumfänglich beim Kunden. Die Anzahlung ist eine Bestätigung der Bestellung und unserer Verkaufsbedingungen.

3 Preise/Zahlung

Mangels besonderer Vereinbarung gelten jeweils die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste sowie der vereinbarte Preis in der vom Kunden unterzeichneten Offerte. 
Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. MwSt.

(Es gälten die Preise und Zahlungsbedingungen gemäss Offerte).

Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort netto fällig. Bei Auslandsgeschäften kann Lieferung nur gegen Vorkasse oder nach Stellung eines 100 % unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs erfolgen. Vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten. Es ist immer die Gutschrift auf unserem Konto massgeblich.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig.

Bei Teilzahlungen auf Kredit:

Ein gewährter Kredit für Teilrechnungen muss innerhalb der vereinbarten Frist bei uns gutgeschrieben sein. Andernfalls fallen Verzugszinsen an. Der gewährte Kredit wird sofort zur Zahlung fällig, sollten die weiteren Teilrechnungen nicht fristgerecht beglichen werden.
Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer.
Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Eine Offerte von Fenstermarkt ist unverbindlich und kostenlos. Die Anfrage für eine Offerte verpflichtet Sie zu nichts. Das Ausmessen Ihrer Fenster vor Ort ist ebenfalls kostenlos, sofern der Auftrag anschließend an uns oder einen unserer Systempartner erteilt wird. Sollte Fenstermarkt lediglich für das Ausmessen beauftragt worden sein, behalten wir uns vor, eine angemessene Aufwandspauschale zu verrechnen, deren Höhe sich nach dem Umfang der Arbeit richtet. 
(Bezieht sich auf Missbrauch unserer kostenlosen Dienstleistungen).

4a Lieferung/Gefahrenübergang

Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Lieferung zulässig.
Lieferzeiten sind nur annähernd, es sei denn es ist ausdrücklich eine feste Lieferzeit zugesagt. Lieferzeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt und fällige Mitwirkungs- und Vorausleistungspflichten des Kunden erfüllt sind, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Produkte bis dahin das Werk verlassen haben oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, Verzögerungen teilen wir mit.
Wir haften nicht für Lieferverzug oder Leistungsstörungen, die Pflichten unserer Vorlieferanten betreffen, es sei denn wir haben die Leistungsstörungen zu vertreten. Eventuelle Ersatzansprüche gegen Vorlieferanten werden an den Kunden abgetreten. Ist dem Kunden die Lieferung deshalb nicht mehr zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt die Gefahr auch bei Transport durch unsere eigenen Fahrzeuge oder bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir Produkte und/oder Transport.
Bei Verzögerung des Versands infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die Produkte müssen unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 Stunden verzögert, trägt der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges. Werden die Produkte exportiert und verzollt, trägt der Kunde die Kosten einer Standzeit von mehr als 48 h, ohne Verzollung von mehr als 24 h.

4b Anlieferungsbestimmungen

Bei Anlieferung setzen wir eine normale Zufahrt/Transport und Ablademöglichkeit voraus.
Zur Vereinfachung stellen wir Ihnen die Abmessungen unserer Fahrzeuge zur Verfügung:

Im Interesse unserer Zusammenarbeit und der Rechtzeitigkeit prüfen Sie bitte, ob es möglich ist, Ihnen die Waren ohne zusätzliche Kosten in Form von Bußgeldern und anderen gegen unser Unternehmen verhängten Sanktionen zu liefern.

5 Eigentum an Paletten

Paletten sind unser Eigentum. Sie sind unverzüglich nach Erhalt zurückzugeben.

6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt:
Wir behalten uns das Eigentum an den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Wir behalten uns an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

  • Der Kunde hält die Produkte in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Produkte auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anfordern ist ein Nachweis vorzulegen.
  • Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  • Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Produkte, an Stelle der Produkte oder sonst hinsichtlich der Produkte entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft werden. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.

Werden unsere Produkte vom Kunden als wesentlicher Bestandteil für das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch wertanteilsmäßig an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei Weiterverkauf eines Grundstücks, dessen wesentlicher Bestandteil die Produkte geworden sind, tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Werden die Produkte wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, können wir nach billigem Ermessen zur Sicherung die Einräumung einer Grundschuld in Höhe der bestehenden Forderung verlangen.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Produkte oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an den zurückgenommenen Produkten durch freihändigen Verkauf befriedigen.

7 Mängelrechte

Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Produkte gilt als Genehmigung der Produkte und als vertragsgemäße Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.
Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für den Im- oder Export geltende Vorschriften oder für das Bestehen erforderlicher Genehmigungen. Die Produkte dürfen nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für den sie bestellt sind. Ein Reexport erfolgt auf Verantwortung und Haftung des Kunden. Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt die Abnahmeverpflichtung nicht.
Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, dem Maß oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden zumutbar sind.
Zur Vornahme einer uns – nach unserer Wahl – notwendig erscheinenden Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Wir tragen die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.
Der Kunde haftet für unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu tragen sind, werden dem Kunden berechnet.
Der Kunde hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte mindestens 30-tägige Nachfrist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.
Gleiches gilt für Materialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.
Rückgriffsansprüche des Kunden bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn das Gesetz schreibt gemäß  (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie.

  • Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich die gelieferten Fenster fachgemäss zu warten, reinigen und pflegen oder aufzubewahren. Wir haften nicht für Verschmutzungen, Rückstände durch Verschmutzung oder Verfärbungen sowie Risse oder anderes. 
  • Tipps zur Pflege findet der Kunde auf unserer Webseite.

8 Haftung (A) 

Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Hersteller der Produkte.
Für sonstige Schäden von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt Folgendes:

  • Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • Für Schäden, die auf Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht infolge leichter Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nicht.
  • Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  • Schäden an dem gekauften Produkt, oder Schäden die nach dem Einabu der Produkte wie Balkontüren, Fenster oder anderen von uns gelieferten Produkte entstehen, haftet der Femstermonteur selbst, auch wenn er durch uns aufgeboten wurde. 
  • Der Kunde ist für das prüfen der Masse und des Typs von den Bestellten Fenster, Balkontüren, Terrassentüren usw selber verantwortlich. Der Kunde akzeptiert und hat die Masse geprüft die in der Offerte aufgeführt sind. Der Kunde hat kein Recht auf Austausch oder Nachproduktionen für falsch abgemessene Produkte von uns. 
  • Dies gilt auch bei den verschiedenen Typen. 2fach oder 3 Fachverglasung, Kippfunktion oder nicht, Db Lärmschutz, UV – Schutz, Sicherheitsschloss an Griffen und alle weiteren Möglichkeiten. Der Kunde ist verpflichtet genaue Angaben zur Bestellung der Produkte anzugeben. Nachträglich besteht kein Recht auf Umtausch. 

Die dem Kunden nach dem Gesetz zustehenden Rücktrittsrechte werden durch die Haftungsbeschränkung und den Haftungsausschluss nicht berührt.
Haftungsausschluss und -beschränkung gelten sowohl für vertragliche, vorvertragliche und quasivertragliche als auch für deliktische Anspruchsgrundlagen, jedoch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen, wir eine Garantie übernommen haben oder soweit Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Kunde wird in branchenüblichem Umfang eigene Versicherungen unterhalten (z. B. Betriebsausfallversicherung).

EcoCircle / Fenster-Markt Schweiz haftet nicht für Baurechtlicheangelegenheiten. Der Verkäufer ist selbst dafür verantwortlich, mögliche Baubewilligungen bei dem Zustädigen Bauamt oder den Heimatschutzbehörden einzureichen. Die Rechnung für bestellte Waren werden auch bei einer Ablehnung durch ein zustädiges Bauamt fällig. Irrtümer sowie andere mögliche Gründe sind nicht zulässig für eine Nichteinhaltung des Vertrags.

8. (B) 

Bei hochwärmedämmenden Isoliergläsern kann es vorkommen, dass die Außenseite des Glases beschlägt. Dies tritt auf, wenn die Außenseite in der Nacht stark abkühlt und aufgrund der hervorragenden Wärmedämmung des Glases von innen nicht erwärmt wird. Je niedriger der U-Wert (Ug) des Isolierglases ist, desto wahrscheinlicher ist das Auftreten von Kondensation auf der Außenseite. Das Vorhandensein von Kondenswasser auf der Außenseite zeigt somit die hohe Wärmedämmleistung des Isolierglases an und stellt keinen Mangel dar.

Fenstermarkt (EcoCircle) haftet nicht für Glasbruch oder Oberflächenschäden, die nach der Bauabnahme der Fenster auftreten. Es ist wichtig zu beachten, dass Wärmequellen wie Heizkörper, Spotlights und ähnliche Objekte sowie Gegenstände, die dunkel oder stark reflektierend sind, nicht näher als 30 cm vor einer Glasscheibe platziert werden dürfen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift birgt das Risiko einer thermischen Überbelastung der Isolierglasscheiben und somit eines Glasbruchs.

Wenn absehbar ist, dass diese Anweisung bei der Planung nicht eingehalten werden kann, muss Fenstermarkt (EcoCircle) im Voraus informiert werden. In solchen Fällen können die Isolierglasscheiben gegen einen Aufpreis mit Einscheibensicherheitsglas (ESG) ausgeführt werden. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Glasbruchversicherung.

9 Gutscheine | Shop-Produkte

Gutscheine: Gültigkeit 12 – Monate ( Ohne Rücksprache für eine Verlängerung). FAQ: Die Gutscheine sind für zukünftige Aufträge einlösbar und können entweder angerechnet oder zur Begleichung der Rechnung genutzt werden. Der Gutscheinwert wird bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt. Gutscheine gelten nicht für bereits erstellte Angebote, da bei jeder Angebotsstellung bereits Mengenrabatte oder andere Vergünstigungen berücksichtigt wurden. Für Firmen und Private. (B2B&B2C)

Es besteht kein Umtauschrecht. Auch werden differenzbeträge nicht zurückerstattet oder ausbezahlt. 

Shop-Produkte: Aufgrund von logistischen Erwägungen ist es nicht möglich, Produkte, die über unseren Online-Shop erworben wurden, zurückzugeben. Viele unserer Produkte werden auch nach Bedarf hergestellt, wodurch eine Rücknahme nicht durchführbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Größen, Farben oder Produkttypen, einschließlich fehlerhafter Auswahl, nicht als Grund für einen Umtausch akzeptiert werden kann.

10 Haftungsbegrenzung

Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt sich die Haftung je Schaden auf das Dreifache des betroffenen Auftragswertes. In dem Umfang, in dem unser Versicherer für den Schaden eintritt und Zahlung erbringt, haften wir auch darüber hinaus.

11. (Absatz A-F) VISTAService-Abo und Abokündigung (A)

Das VISTAService-Abonnement ist jährlich kündbar und endet jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des Abonnements. Die im Service-Abo enthaltenen Garantieleistungen sind unter https://fenster-markt.ch/garantien/ sowie im Wegweiser detailliert definiert.

Service-Abo für Drittprodukte (B)

Unser Service-Abo kann auch für Produkte von Drittanbietern gebucht werden, wobei jedoch keine Garantieleistungen für Produkte gewährt werden, die nicht bei Fenstermarkt erworben wurden. Bitte beachten Sie, dass die Garantieleistungen ausschließlich für Produkte von Fenstermarkt VISTASysteme gelten und nicht für Produkte anderer Marken, die bei Drittanbietern erworben wurden.

Service-Abo Privathaushalte | Firmengebäude (C)

Für die Nutzung des VISTAService-Abo beläuft sich die jährliche Gebühr für Privathaushalte auf CHF 129.00. Für Firmengebäude und Mehrfamilienhäuser/ Wohnblöcke auf Anfrage. Preise ab CHF 250.00.

Vorbehalt der Ablehnung oder Stornierung von Abo-Buchungen (D)

VISTASysteme behält sich das Recht vor, Abo-Buchungen aufgrund des Zustandes und Alters der Produkte sowie für bestimmte Fremdmarken abzulehnen oder zu stornieren. Im Falle einer Ablehnung oder Stornierung werden bereits bezahlte Beiträge zurück erstattet, sofern keine Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.

Ablehnung und Stornierung aufgrund mutwilliger Beschädigung oder Verunstaltung sowie Vandalismus (E)

Ablehnung oder Stornierung von laufenden Abos können auch dann erfolgen, wenn Produkte mutwillig beschädigt oder verunstaltet wurden. Im Falle, dass der Schaden durch Drittpersonen verursacht wurde, wird der Vorfall untersucht und Rücksprache mit Ihrer Versicherung gehalten um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Geltungsbereich des Service-Abonnements: (F)

Das Service-Abonnement ist ausschließlich für Kunden in der Schweiz gültig.

12 Offerte
Die Anforderung eines Kostenvoranschlags (Offerte) ist in der Regel gebührenfrei. Falls wir auf Anfrage hin einen Kostenvoranschlag erstellen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten keine Rückmeldung oder weitere Aktivitäten von der anfragenden Partei erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 150.00 zu erheben.

Sollten im Zuge der Offerterstellung mehrere Anpassungen erforderlich sein, einschließlich Beratung und Erklärungen bezüglich der verbauten Elemente oder deren Herstellung, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Bauvorhabens entsprechen, und anschließend kein Auftrag erteilt werden, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von CHF 250.- erhoben.

13 Montage

Die Montage wird meist durch einen Systempartner, Externe Firma ausgeführt. Garantie für Produkte: Die Garantie für die von Fenstermarkt Schweiz gelieferten Produkte wird gemäss den Bestimmungen unseres Garantiewegweisers und der Garantiebedingungen gewährt. Die beuaftragte Montagefirma haftet nicht für die Gelieferten Produkte. Mängel an den Produkten sind durch den Käufer umgehend mitzuteilen.
Haftung für Montage: Die Verantwortung für die Montage und eventuelle Schäden, die im Rahmen der Montagedienstleistung entstehen, liegt ausschließlich bei der beauftragten Montagefirma. Wir bieten in diesem Fall Hand dem nachzugehen. Jede beauftragte Firma muss uns den Nachweis erbringen, über eine Versicherungsdeckung zu verfügen. 

14. Abnahme gemäß und unabhängig von SIA 118

Innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung ist eine gemeinsame Abnahme des Werks durchzuführen. Falls diese Abnahme nicht erfolgt, gilt das Werk nach Ablauf dieser Frist als abgenommen, es sei denn, der Unternehmer oder der Kunde verweigert die Mitwirkung.

Die Abnahme wird durch den Kunden über folgenden Link durchgeführt: https://fenster-markt.ch/abnahme/. Etwaige Mängel werden nach Rücksprache mit dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist behoben.

Für Ersatzprodukte wird dem Kunden eine ungefähre Lieferfrist genannt, jedoch ohne Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Montagetermin mitzuteilen, damit die Arbeiten ausgeführt werden können. Dies muss innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware geschehen. Andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, den ausstehenden Betrag einzufordern. 
 

15. Cashback Programm

  1. Die Cashback-Aktion gilt für alle alten Fenster, Schiebetüren und Eingangstür, die im Austausch neuer Produkte von Fenstermarkt bezogen und oder verbaut wurden. Durch uns direkt, oder durch einen Systempartner von Fenstermarkt / VISTASysteme
  2. Pro Kunde können bis zu 30 Fenster | Eingangstür | Schiebetüren für die Cashback-Aktion eingereicht werden. Alle Ausgetauschten Produkte werden pro Auftrag kummuliert. (Total 30).
  3. Die Einlösung des Cashbacks muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab dem unterzeichneten Auftrag erfolgen.
  4. Der Cashback ist pro Auftrag nur einmalig gültig.
  5. Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung des entsprechenden Antrags.
  6. Berechtigt sind alle Aufträge, die zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. August 2024 eingereicht wurden.
  7. Die Cashback-Aktion gilt für Kunden in der gesamten Schweiz.
  8. Gilt nur, sofern alle Rechnungen in Bezug auf die Bestellung von Fenstermarkt Produkte beglichen wurden.

16 Schutzrechte/Geheimhaltung

Führt die Benutzung der Produkte zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder diese durch schutzrechtskonforme Produkte austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, steht dem Kunden diesbezüglich ein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungs-pflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen. Wir dürfen den Kunden und das Projekt als Referenz benennen.

17 Schlussbestimmungen

Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. 
Es gilt schweizer Recht. Falls nicht anders vereinbart und unabhängig von dem vereinbarten ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort der EcoCircle GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 

Unternehmen die im Auftrag eines Dritten auftreten haften vollumfänglich selbst gegenüber seinem Auftraggeber für Vereinbarungen oder Lieferzeiten und andere mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Punkte.

Um sicherzustellen, dass Sie mit uns in offizieller Kommunikation stehen, verwenden Sie bitte ausschließlich E-Mail-Adressen mit der Endung @fenster-markt.ch. Sollten Sie E-Mails von anderen Absenderadressen erhalten, handelt es sich nicht um Nachrichten von uns. Bei Zweifeln empfehlen wir Ihnen, uns telefonisch zu kontaktieren oder das Kontaktformular zu nutzen, um weitere Klärungen zu erhalten.

Angeboten von Fenster-Markt Schweiz- ein Produkt der EcoCircle GmbH Schweiz

Winterthur den 15.01.2024