Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Spisago AG / VISTA Systeme
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen, individuell gefertigten Produkte, Montageleistungen, Serviceleistungen und sonstigen Leistungen von Fenster-Markt / VISTA Systeme.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die schriftliche Annahme bzw. Unterzeichnung unserer Offerte durch den Kunden zustande.
Eine von uns erstellte Offerte ist während der darin angegebenen Gültigkeitsdauer verbindlich. Fehlt eine entsprechende Angabe, gilt eine Offerte grundsätzlich 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Technische Änderungen, Modelländerungen oder produktionsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarten Eigenschaften und die Gebrauchstauglichkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3. Verbindlichkeit der vom Kunden bestätigten Angaben
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben in der Offerte, Auftragsbestätigung und technischen Dokumentation vor der Freigabe sorgfältig zu kontrollieren.
Dies betrifft insbesondere:
- Breiten und Höhen
- Anzahl der Elemente
- Öffnungsrichtungen
- Anschlag
- Flügelaufteilung
- Profil
- Farbe
- Verglasung
- Beschläge
- Griffe
- Schwellen
- Zusatzprofile
- Fensterbänke
- Rollläden
- Zubehör
- technische Ausführungen
- Montageangaben
Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit dieser Angaben.
4. Vom Kunden bereitgestellte Masse und Angaben
4.1 Grundsatz
Werden Masse, Abmessungen, Zeichnungen, Pläne, Öffnungsmasse oder sonstige technische Angaben durch den Kunden, dessen Vertreter, Architekten, Bauleiter, Monteur oder einen von ihm beauftragten Dritten bereitgestellt, trägt der Kunde die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
4.2 Keine Haftung für Kundenmasse
Fenster-Markt / VISTA Systeme übernimmt keine Haftung für Schäden, Mehrkosten, Verzögerungen, Nacharbeiten, Ersatzlieferungen oder sonstige Folgen, die auf fehlerhafte, unvollständige oder falsch übermittelte Masse oder technische Angaben des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten zurückzuführen sind.
Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund falscher Masse:
- ein Element nicht passt,
- ein Element neu gefertigt werden muss,
- zusätzliche Profile erforderlich werden,
- Anpassungsarbeiten notwendig werden,
- Montagearbeiten nicht oder nur teilweise ausgeführt werden können,
- zusätzliche Anfahrten entstehen,
- Bauanschlüsse geändert werden müssen oder
- sich Liefer- oder Montagtermine verschieben.
Sämtliche dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
4.3 Aufmass durch VISTASysteme
Wird ausdrücklich ein Aufmass durch Fenster-Markt vereinbart und durch uns oder einen von uns beauftragten Fachbetrieb durchgeführt, übernehmen wir die Verantwortung für das von uns ermittelte Aufmass im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
Ein Aufmass durch uns entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Pflicht, offensichtliche Unstimmigkeiten, Planänderungen oder besondere bauliche Gegebenheiten unverzüglich mitzuteilen.
5. Vertragsart – Werkvertrag und Kaufvertrag
Bei individuell nach Kundenangaben gefertigten Fenstern, Türen und Bauelementen kann ein Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR vorliegen. Bei standardisierten oder bereits bestehenden Produkten kann dagegen ein Kaufvertrag vorliegen. Die konkrete rechtliche Qualifikation richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsinhalt. Art. 363 OR definiert den Werkvertrag als Verpflichtung des Unternehmers zur Herstellung eines Werkes gegen Vergütung.
5.1 Individuelle Fertigung
Werden Produkte nach individuellen Massen, technischen Vorgaben, Farben, Ausführungen oder sonstigen kundenspezifischen Anforderungen hergestellt, gelten die Bestimmungen über die individuell vereinbarte Leistung.
5.2 Keine Vermischung unterschiedlicher Vertragsverhältnisse
Für Leistungen, die nicht Bestandteil unseres eigenen Vertrags sind, übernehmen wir keine Haftung.
Dies gilt insbesondere für:
- separate Kaufverträge zwischen dem Kunden und Drittunternehmen,
- Montageverträge zwischen dem Kunden und Drittunternehmen,
- Bauleistungen anderer Unternehmer,
- Leistungen von Architekten und Planern,
- Leistungen von Bauleitern,
- Leistungen von Fassaden- und Gipserunternehmen,
- Leistungen von WDVS-Unternehmen,
- Leistungen von Bodenlegern,
- Leistungen von Elektrikern,
- Leistungen von anderen Handwerkern.
Wir haften nicht für Vertragsverhältnisse, an denen wir nicht selbst als Vertragspartei beteiligt sind.
6. Leistungen Dritter
Werden Montage, Transport, Aufmass, Bauanschlussarbeiten oder andere Leistungen durch selbstständige Partner oder Drittunternehmen ausgeführt, richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
Für Fehler oder Pflichtverletzungen eines Drittunternehmens haften wir nur, soweit uns hierfür nach zwingendem Recht eine eigene Haftung trifft oder wir die betreffende Leistung ausdrücklich als eigene Vertragsleistung übernommen haben.
7. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF).
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird entsprechend dem jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatz berechnet.
Der aktuell geltende Mehrwertsteuersatz wird auf der Offerte bzw. Rechnung ausgewiesen.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden separat verrechnet.
8. Offerten
Unsere Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Angaben.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil der Offerte.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche:
- Demontagearbeiten
- Entsorgungsarbeiten
- Anpassungsarbeiten
- Gipserarbeiten
- Maurerarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Gerüstleistungen
- Hebemittel
- Kranarbeiten
- Spezialtransporte
- Zusatzprofile
- Bauanschlüsse
Sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind.
9. Änderungen nach Auftragserteilung
Änderungen nach Auftragserteilung oder Produktionsfreigabe sind grundsätzlich nur möglich, sofern die Produktion dies noch zulässt.
Bereits entstandene Produktions-, Planungs-, Transport- oder Bearbeitungskosten können dem Kunden verrechnet werden.
Ist eine Änderung nach Produktionsbeginn nicht mehr möglich, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Änderung oder Stornierung.
10. Stornierung
Nach Produktionsfreigabe ist eine Stornierung individuell gefertigter Produkte grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Produktion bereits begonnen hat oder das Produkt aufgrund seiner individuellen Ausführung nicht anderweitig verwertet werden kann.
Bei einer vom Kunden gewünschten Stornierung können insbesondere folgende Kosten entstehen:
- bereits erbrachte Planungsleistungen
- Aufmasskosten
- Produktionskosten
- Materialkosten
- Transportkosten
- Montagekosten
- administrative Kosten
- Kosten von Drittunternehmen
11. Lieferzeiten
Lieferzeiten werden auf der Offerte oder Auftragsbestätigung angegeben.
Angegebene Lieferzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, Richtwerte.
Verzögerungen aufgrund von Herstellern, Lieferanten, Transporteuren, höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Materialengpässen oder anderen Umständen ausserhalb unseres Einflussbereichs begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz.
12. Lieferung und Zugänglichkeit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Baustelle zum vereinbarten Liefer- oder Montagetermin zugänglich und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet ist.
Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen:
- ausreichende Zufahrt
- ausreichende Platzverhältnisse
- freie Zugänge
- geeignete Lagerflächen
- erforderliche Bewilligungen
- erforderliche Parkmöglichkeiten
- Schutz vorhandener Bauteile
Zusätzliche Kosten aufgrund fehlender Voraussetzungen können dem Kunden verrechnet werden.
13. Montage
Die Montage wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der Offerte bzw. Auftragsbestätigung ist.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Bauarbeiten sind nicht Bestandteil der Montage.
Insbesondere gehören grundsätzlich nicht dazu:
- Maurerarbeiten
- Gipserarbeiten
- Malerarbeiten
- Fassadenarbeiten
- WDVS-Arbeiten
- Bodenarbeiten
- Elektroarbeiten
- statische Arbeiten
- Abdichtungsarbeiten ausserhalb des vereinbarten Montageumfangs.
13.1 Beschädigungen, Ersatzlieferungen und Nachmontagen
Beschädigungen einzelner Bauteile oder Elemente während der Lieferung oder Montage sowie daraus resultierende Ersatzlieferungen, Reparaturen oder Nachmontagen haben grundsätzlich keinen Einfluss auf den vereinbarten Montagepreis.
Der vereinbarte Montagepreis bleibt für die vertraglich geschuldete Montageleistung vollständig geschuldet und wird durch eine erforderliche Ersatzlieferung oder spätere Nachmontage eines einzelnen beschädigten oder mangelhaften Elements weder reduziert noch automatisch fälligkeitsmässig aufgeschoben.
Die Behebung eines berechtigten Mangels, insbesondere die Ersatzlieferung und anschliessende Nachmontage eines beschädigten Bauteils, erfolgt unabhängig von der bestehenden Zahlungspflicht des Kunden und wird von Spisago AG / VISTA Systeme innerhalb einer angemessenen Frist und nach Verfügbarkeit ausgeführt.
Die gesetzlichen zwingenden Mängelrechte des Kunden bleiben vorbehalten.
13.2
Beschädigungen bei Renovations- und Demontagearbeiten
Bei Renovationen, Sanierungen und beim Ersatz bestehender Fenster, Türen und Bauteile kann es aufgrund der vorhandenen Bausubstanz, bestehender Verbindungen sowie der Demontage und Montage zu unvermeidbaren oder nicht vorhersehbaren Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen kommen. Dies betrifft insbesondere Leibungen, Stürze, Fensterbänke, Mauerwerk, Verputz, Fassaden, Bodenbeläge sowie bestehende Abdichtungen und Anschlüsse.
Solche Beschädigungen sind insbesondere dann nicht Bestandteil der Garantie bzw. Gewährleistung und werden nicht durch VISTASysteme übernommen, wenn sie durch die Beschaffenheit, den Zustand, die Konstruktion oder die Materialität der bestehenden Bausubstanz bedingt sind oder trotz fachgerechter und sorgfältiger Ausführung nicht vermeidbar waren.
Ausbesserungs-, Gipser-, Maler-, Maurer-, Fassaden- und vergleichbare Folgearbeiten an der bestehenden Bausubstanz sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Montage, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als separate Leistung vereinbart wurden.
Die Montage erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden Bausituation. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Renovationsarbeiten gegenüber einem Neubau ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen an der bestehenden Bausubstanz besteht.
13.3 Elektrische Anschlüsse und Einstellungen
Elektrische Anschlüsse, Verdrahtungen, Inbetriebnahmen sowie Programmierungen oder Einstellungen von Motoren, Antrieben, Steuerungen und sonstigen elektrischen Komponenten sind nicht Bestandteil unserer Montageleistung und werden von uns nicht ausgeführt. Der elektrische Anschluss und die fachgerechte Inbetriebnahme dürfen ausschliesslich durch einen hierfür autorisierten bzw. konzessionierten Elektrofachbetrieb gemäss den geltenden gesetzlichen und technischen Vorschriften vorgenommen werden. Für Schäden, Störungen oder Folgeschäden, die aus einem nicht durch uns ausgeführten oder unsachgemässen elektrischen Anschluss entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
14. Abnahme und Prüfung
Der Kunde hat die gelieferten und montierten Produkte nach Möglichkeit unverzüglich zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind möglichst unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen, schriftlich zu melden.
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Meldung hat eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels sowie gegebenenfalls Fotos zu enthalten.
15. Gewährleistung und Mängel
Bei berechtigten Mängeln haben wir grundsätzlich das Recht, zunächst eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein Anspruch auf sofortige Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht, sofern eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung möglich und zumutbar ist.
Die gesetzlichen zwingenden Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Bei Werkverträgen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Der Werkvertrag ist in Art. 363 ff. OR geregelt.
16. Keine Haftung für Folgeschäden aus Kundenangaben
Für Schäden und Folgekosten, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen, besteht keine Haftung unsererseits, soweit gesetzlich zulässig.
Dies gilt insbesondere für:
- falsche Masse
- falsche Höhen
- falsche Breiten
- falsche Öffnungsrichtungen
- falsche technische Angaben
- falsche Pläne
- nicht mitgeteilte bauliche Änderungen
- nicht mitgeteilte örtliche Besonderheiten.
17. Haftungsbeschränkung
Wir haften für Schäden nur, soweit uns ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann und eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen ausgeschlossen.
Keine Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, für welche das Gesetz eine zwingende Haftung vorsieht.
18. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart werden kann.
19. Zahlungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu begleichen. Grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend gemacht werden.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
20. Kommunikation und offizielle E-Mail-Adressen
Als offizielle elektronische Kommunikation von Fenster-Markt / VISTA Systeme gelten ausschliesslich E-Mail-Adressen mit den Domains:
@fenster-markt.ch
@vistasysteme.ch
Nachrichten von anderen Domains gelten nicht als offizielle Kommunikation unseres Unternehmens, sofern deren Echtheit nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
Bei Zweifeln an einer E-Mail oder deren Inhalt ist der Kunde verpflichtet, uns telefonisch zu kontaktieren.
Telefon: 044 666 55 55
21. Vertraulichkeit
Angebote, technische Unterlagen, Pläne, Kalkulationen, Zeichnungen, Projektinformationen und sonstige übermittelte Informationen können vertrauliche oder personenbezogene Inhalte enthalten.
Diese Informationen dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht ohne unsere Zustimmung an unberechtigte Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
22. Geistiges Eigentum
Von uns erstellte Offerten, Zeichnungen, Planungen, Texte, Bilder, Berechnungen, Konstruktionen und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
Eine Verwendung oder Weitergabe zu anderen Zwecken ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
23. Höhere Gewalt
Für Ereignisse ausserhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs haften wir nicht.
Dazu gehören insbesondere:
- Naturereignisse
- Krieg
- Unruhen
- Pandemien
- behördliche Massnahmen
- Streiks
- Lieferengpässe
- Rohstoffmangel
- Produktionsausfälle bei Lieferanten
- Transportprobleme
- erhebliche technische Störungen
- Cyberangriffe und vergleichbare Sicherheitsvorfälle.
Betroffene Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen.
24. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer separaten Datenschutzerklärung.
Diese ist Bestandteil unserer Website und kann jederzeit unter dem Bereich Datenschutz eingesehen werden.
25. Anwendbares Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Fenster-Markt / VISTA Systeme und dem Kunden ist Schweizer Recht anwendbar.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
26. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von Fenster-Markt / VISTA Systeme in der Schweiz.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
27. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
28. Schlussbestimmungen
Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung und den ausdrücklich vereinbarten Zusatzbedingungen die Grundlage des Vertragsverhältnisses.
Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
- individuell schriftlich vereinbarte Vertragsbestimmungen
- Auftragsbestätigung
- Offerte
- diese AGB
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Stand: August 2026

