Allgemeine Verkaufs, Liefer – und Montagebedingungen
1 Geltung
VISTASysteme – Fenstermarkt ein Produkt der Spisago AG – Lieferungen, Leistungen (im folgenden Produkte) und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Offerten; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden, welcher mit unseren Fenster handelt oder weiterverkauft, finden keine Anwendung, auch wenn wir nicht gesondert widersprechen. Sie werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Unsere Angebote sind stets unverbindlich
4. Die in unseren Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Zeichnungen, Schemas, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen, sind nur als
Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Vertragsschluss
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend.
Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die Annahme einer Bestellung durch uns schriftlich bestätigt wurde.
Die von dem Kunden unterzeichnete Offerte ist massgebend und gilt als Vertrag. Der angegebene Verkaufspreis gilt bis Ablauf der Offertengültigkeit.
Für Umfang und Gegenstand der Lieferung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein massgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er das Produkt vorbehaltlos entgegennimmt und nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich widerspricht.
Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie. Angaben oder Abbildungen (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, Zeichnungen und technische Daten) sind nur annähernd, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt und durch uns bestätigt wurde. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich zusagen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und begründen keinen Anspruch.
Auftragsänderungen oder -Erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Lieferzeitverlängerung.- Gemäss der Sicherheitsvorschriften in den Europäischen Normen, müssen manche Fenster- und Türelemente mit
Sicherheitsglas ausgestattet werden. Wenn ein Element diese Anforderungen nicht erfüllt, bedeutet es, dass der Kunde bewusst auf das Sicherheitsglas verzichtet hat, zugunsten einer anderen Lösung. In Folge von unberücksichtigten Sicherheitsvorschriften, trägt der Kunde die volle Verantwortung für alle Unfälle und Schäden. - Ihre Unterschrift und ggf. eine Anzahlung ist die Freigabe zur Produktion.
In der Bestellung wurden Produktionsmasse angegeben, bitte um genaue Prüfung der Anzahl, Farbe, DIN Richtungen,
Scheiben und Zubehör. Die Haftung für Masse, Anzahl Produkte, Farbe und DIN Richtungen, Glasart und Zubehör liegt vollumfänglich beim Kunden. Die Anzahlung ist eine Bestätigung der Bestellung und unserer Verkaufsbedingungen.
- Gemäss der Sicherheitsvorschriften in den Europäischen Normen, müssen manche Fenster- und Türelemente mit
Preise:
- Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste sowie der vereinbarte Preis in der vom Kunden unterzeichneten Offerte. Offertengültigkeit wenn nichts anderes vereinbart maximal 30 Tage.
- Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. MwSt.
- Die Preise und Zahlungsbedingungen entsprechen der Offerte.
Zahlung:
- Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug sofort (innert 10 Tagen) netto fällig.
- Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse oder nach Stellung eines 100 % unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs.
- Ein vereinbarter Skontoabzug erfolgt vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten. Massgeblich ist stets die Gutschrift auf unserem Konto.
- Sofern im Werkvertrag die Zahlungsbedingungen nicht nach Norm SIA 118 festgelegt sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
· 30-50% der Auftragssumme bei Auftragserteilung
· 40% der Auftragssumme bei Montagebereitschaft
· 20% der Auftragssumme bei Montagebeginn
· Restbetrag nach unserer Rechnungsstellung
Sollte eine Bonitätsprüfung nicht möglich sein, oder negativ ausfallen, behalten wir uns vor, die gesamte Summe per Vorkasse zu verlangen.
Zahlungsverzug:
- Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig.
- Mangebühr 1. Mahnung CHF 40.00
- Ab der 2. Mahnung erlauben wir uns folgende Mahngebühren zu erheben:
· Bis CHF 5’000.00 : CHF 50.00
· CHF 5’001.00 – 10’000.00 : CHF 100.00
· Ab CHF 10’000.00 : CHF 150.00
sowie Verzugszinsen von 5% Gemäss Art. 104 OR - Ein gewährter Kredit für Teilrechnungen muss innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Andernfalls fallen Verzugszinsen an.
- Der gewährte Kredit wird sofort zur Zahlung fällig, wenn weitere Teilrechnungen nicht fristgerecht beglichen werden.
- Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistungen geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer.
- Der Kunde hat ein Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung nur, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Anzahlung
- Eine Anzahlung ist wenn nichts anderes vereinbart wurde Bestandteil des Vertrags. Die Produktion startet erst nach erfolgter Anzahlung.
Zahlung bei Elementkauf ohne Montage
Für Bestellungen von Materialien (Elemente) ohne Montageleistung wird der Materialpreis als Anzahlung in Rechnung gestellt. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von der Bestellmenge und dem Gesamtbetrag und wird individuell festgelegt. Vor der Auslieferung der Ware muss grundsätzlich 90% des Warenwerts bezahlt sein. Jede Bestellung wird individuell betrachtet, und wir treffen gemeinsam mit dem Kunden eine verbindliche Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten.
4a Lieferung/Gefahrenübergang
Die Lieferzeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt und fällige Mitwirkungs- und Vorausleistungspflichten des Kunden erfüllt sind, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Produkte bis dahin das Werk verlassen haben oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Dies entfällt aber sollte die Produktion bereits gestartet haben und oder bereits erfolgt ist. Grundsätzlich gilt, wenn die Produktion gestartet ist, kann nicht mehr von dem Vertrag zurückgetreten werden.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung, Verzögerungen teilen wir mit.
Wir haften nicht für Lieferverzug oder Leistungsstörungen, die Pflichten unserer Vorlieferanten betreffen, es sei denn wir haben die Leistungsstörungen zu vertreten. Eventuelle Ersatzansprüche gegen Vorlieferanten werden an den Kunden abgetreten. Ist dem Kunden die Lieferung deshalb nicht mehr zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir Produkte und/oder Transport. Vorlieferanten von Profil oder Holz sowie Aluminium Profile und Rohstoffe.
Bei Verzögerung des Versands infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die Produkte müssen unverzüglich nach Eintreffen beim Kunden entladen werden. Wird die Entladung um mehr als 2 Stunden verzögert, trägt der Kunde die Kosten der Standzeit des Transportfahrzeuges.
Haftung nach Lieferung:
Der Kunde prüft die Ware bei Anlieferung aller durch uns gelieferten Produkte. Wir haften nicht für Schäden an den Produkten die nach der Auslieferung auftreten oder verursacht werden. Die Gefahr geht mit der Übernahme der verpackten Ware durch den Besteller oder einen von ihm oder von uns Beauftragten Spediteur im Werk auf ihn über.
4b Anlieferungsbestimmungen
Bei Anlieferung setzen wir eine normale Zufahrt/Transport und Ablademöglichkeit voraus.
Zur Vereinfachung stellen wir Ihnen die Abmessungen unserer Fahrzeuge zur Verfügung:
Im Interesse unserer Zusammenarbeit und der Rechtzeitigkeit prüfen Sie bitte, ob es möglich ist, Ihnen die Waren ohne zusätzliche Kosten in Form von Bußgeldern und anderen gegen unser Unternehmen verhängten Sanktionen zu liefern.
5 Eigentum an Metall-Paletten
Paletten sind unser Eigentum. Sie sind unverzüglich nach Erhalt zurückzugeben.
6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Wir behalten uns an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
- Der Kunde hält die Produkte in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Produkte auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist.
- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräussern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
- Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Produkte, an Stelle der Produkte oder sonst hinsichtlich der Produkte entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Produkte ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft werden. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Produkte, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.
Werden unsere Produkte vom Kunden als wesentlicher Bestandteil für das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten oder den, den es angeht, erwachsenden Vergütungsanspruch wertanteilsmäßig an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei Weiterverkauf eines Grundstücks, dessen wesentlicher Bestandteil die Produkte geworden sind, tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf uns über. Werden die Produkte wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, können wir nach billigem Ermessen zur Sicherung die Einräumung einer Grundschuld in Höhe der bestehenden Forderung verlangen.
Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Produkte oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an den zurückgenommenen Produkten durch freihändigen Verkauf befriedigen.
Gutscheine | Shop-Produkte
Gutscheine: Gültigkeit 12 – Monate ( Ohne Rücksprache für eine Verlängerung). FAQ: Die Gutscheine sind für zukünftige Aufträge einlösbar und können entweder angerechnet oder zur Begleichung der Rechnung genutzt werden. Der Gutscheinwert wird bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt. Gutscheine gelten nicht für bereits erstellte Angebote, da bei jeder Angebotsstellung bereits Mengenrabatte oder andere Vergünstigungen berücksichtigt wurden. Für Firmen und Private. (B2B&B2C)
Es besteht kein Umtauschrecht. Auch werden differenzbeträge nicht zurückerstattet oder ausbezahlt.
Shop-Produkte: Aufgrund von logistischen Erwägungen ist es nicht möglich, Produkte, die über unseren Online-Shop erworben wurden, zurückzugeben. Viele unserer Produkte werden auch nach Bedarf hergestellt, wodurch eine Rücknahme nicht durchführbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl von Größen, Farben oder Produkttypen, einschließlich fehlerhafter Auswahl, nicht als Grund für einen Umtausch akzeptiert werden kann.
(Absatz A-F) VISTAService-Abo und Abokündigung (A)
Das VISTAService-Abonnement ist jährlich kündbar und endet jeweils nach 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des Abonnements. Die im Service-Abo enthaltenen Garantieleistungen sind unter https://fenster-markt.ch/garantien/ sowie im Wegweiser detailliert definiert.
Service-Abo für Drittprodukte (B)
Unser Service-Abo kann auch für Produkte von Drittanbietern gebucht werden.
Service-Abo Privathaushalte | Firmengebäude (C)
Für die Nutzung des VISTAService-Abo beläuft sich die jährliche Gebühr für Privathaushalte auf CHF 129.00. (Maximal 20 Fenster. Bei WHG und EFH mit mehr Fenstern wird eine Pauschale dafür berechnet). Für Firmengebäude und Mehrfamilienhäuser/ Wohnblöcke auf Anfrage. Preise ab CHF 250.00.
Vorbehalt der Ablehnung oder Stornierung von Abo-Buchungen (D)
VISTASysteme behält sich das Recht vor, Abo-Buchungen aufgrund des Zustandes und Alters der Produkte sowie für bestimmte Fremdmarken abzulehnen oder zu stornieren. Im Falle einer Ablehnung oder Stornierung werden bereits bezahlte Beiträge zurück erstattet, sofern keine Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.
Ablehnung und Stornierung aufgrund mutwilliger Beschädigung oder Verunstaltung sowie Vandalismus (E)
Ablehnung oder Stornierung von laufenden Abos können auch dann erfolgen, wenn Produkte mutwillig beschädigt oder verunstaltet wurden. Im Falle, dass der Schaden durch Drittpersonen verursacht wurde, wird der Vorfall untersucht und Rücksprache mit Ihrer Versicherung gehalten um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Geltungsbereich des Service-Abonnements: (F)
Das Service-Abonnement ist ausschließlich für Kunden in der Schweiz gültig.
13 Montage
Mängel an den Produkten sind durch den Käufer umgehend mitzuteilen und sind nachträglich nicht mehr gestattet.
Die Verantwortung für die Montage und eventuelle Schäden, die im Rahmen der Montagedienstleistung entstehen, liegt ausschliesslich bei der beauftragten Montagefirma.
Kleine Kratzer sowie Verschmutzungen wie Fingerabdrücke auf den Rahmen, die durch die Montage entstehen können, Verschmutzungen die durch Reinigung entfernt werden können, eventuell noch vorhandene Abdeckschutzfolien an den Rahmen begründen kein Recht auf Mängelrüge.
14. Montagebedingungen
Unsere Preisgestaltung beruht auf den folgenden Bedingungen:
Die Montage erfolgt ohne Unterbrechungen, bei uneingeschränktem Zugang zur Montagestelle und einer normalen Zufahrt. Vom Auftraggeber bereitzustellen sind: Stromanschluss, notwendige Gerüste und Hebezeuge. Eine Zwischenlagerung des Materials muss in einem trockenen und abschließbaren Raum möglich sein. Die Montage erfolgt auf vorbereitete Anschläge, wobei die Maßtoleranzen für die Anschlagpunkte in Tiefe und Höhe bei plus/minus 0,5 cm pro Öffnung liegen müssen. Der Anschluss der Fugenabdichtung sowie die Sicherung der Baustelle liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass vor dem vereinbarten Beginn der Montagearbeiten alle notwendigen Vorbereitungen und Maßnahmen rechtzeitig und auf eigene Kosten sowie eigenes Risiko getroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten.
Alle von uns durchgeführten Arbeiten müssen innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung von der Bauleitung überprüft und abgenommen werden. Eventuell festgestellte Mängel, wie beispielsweise Bruchscheiben, sind in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Spätere Reklamationen werden nicht mehr akzeptiert.
Die Abnahme des Werkes oder eines in sich geschlossenen Werkteils kann nur dann verweigert werden, wenn wesentliche Mängel vorliegen, die die Funktion des Werkes erheblich beeinträchtigen.
Für Schäden, die unsere Mitarbeiter an Gebäuden oder anderen Einrichtungen verursachen, haften wir nur im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schäden durch Subunternehmer und Systempartner haftet die Montage Firma.
Etwaige Mängel werden nach Rücksprache mit dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist behoben.
Für Ersatzprodukte wird dem Kunden eine ungefähre Lieferfrist genannt, jedoch ohne Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Montagetermin mitzuteilen, damit die Arbeiten ausgeführt werden können. Dies muss innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ware geschehen.
Cashback Programm
- Die Cashback-Aktion gilt für alle alten Fenster, Schiebetüren und Eingangstür, die im Austausch neuer Produkte von Fenstermarkt bezogen und oder verbaut wurden. Durch uns direkt, oder durch einen Systempartner von Fenstermarkt bzw über uns / VISTASysteme. Dies gilt für alle Marken die wir vertreiben.
- Pro Kunde können bis zu 20 Fenster | Eingangstür | Schiebetüren für die Cashback-Aktion eingereicht werden. Alle Ausgetauschten Produkte werden pro Auftrag kummuliert. (Total 20).
- Die Einlösung des Cashbacks muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab dem unterzeichneten Auftrag erfolgen.
- Der Cashback ist pro Auftrag nur einmalig gültig.
- Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung des entsprechenden Antrags.
- Berechtigt sind alle Aufträge, die zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. Oktober 2024 eingereicht wurden.
- Die Cashback-Aktion gilt für Kunden in der gesamten Schweiz.
- Gilt nur, sofern alle Rechnungen in Bezug auf die Bestellung von Fenstermarkt Produkte beglichen wurden und keine anderen Aktionen und Rabatte angewendet wurden.
Unverbindlichkeit und Kosten der Offerte:
- Eine Offerte von VISTASysteme | Fenstermarkt ist grundsätzlich unverbindlich und kostenlos.
- Sollten Anpassungen oder Beratungen im Zusammenhang mit der Offerte erforderlich sein oder meldet sich der Kunde nach der Offertstellung nicht mehr, behalten wir uns vor, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Verpflichtungen durch Offertenanfragen:
- Die Anfrage für eine Offerte verpflichtet Sie zu nichts und ist grundsätzlich kostenlos.
- Das Ausmessen Ihrer Fenster oder Türen vor Ort kann, je nach Komplexität und Standort, sollte es zu keinem Auftrag kommen, verrechnet werden. Würde aber vorgängig angemerkt werden.
- Erteilen Sie den Auftrag anschliessend an uns oder einen unserer Systempartner, bleibt das Ausmessen und die Beratung inkl der Offerte kostenlos oder der bereits verrechnete Betrag wird abgezogen.
Kosten für Ausmessdienstleistungen:
- Wird VISTASysteme (Fenstermarkt) lediglich für das Ausmessen benutzt oder um den Anforderungen des Bauvorhabens gerecht zu werden, behalten wir uns vor, eine angemessene Aufwandspauschale zu verrechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Arbeit und bezieht sich auf den Missbrauch unserer Dienstleistungen.
Aufwandspauschale bei mehrfachen Anpassungen und Beratungen:
- Sollten im Zuge der Offerterstellung mehrere Anpassungen notwendig sein, einschliesslich Beratungen und Erklärungen zu den verbauten Elementen oder deren Herstellung, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Bauvorhabens entsprechen und wird anschliessend kein Auftrag erteilt, wird eine angemessene Aufwandspauschale erhoben.
Diese Bedingungen helfen uns, Ihnen stets einen hochwertigen und effizienten Service zu bieten und den Missbrauch für eigene Zwecke zu vermindern. Wir danken für Ihr Verständnis.
Transportschäden:
- Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Der Weiterverkauf, Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Produkte gilt als Genehmigung und schließt Mängelansprüche aus.
- Mängel müssen unverzüglich bei der Lieferung beanstandet werden. Schriftlich und mit Fotos dokumentiert werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden die nach der Lieferung durch Unwetter oder dritte entstehen.
Rügen und Schadensminderung:
- Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
Spezielle Vorschriften und Genehmigungen:
- Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung spezieller Vorschriften oder Genehmigungen für den Betrieb des Kunden oder für den Im- oder Export. Die Produkte dürfen nur in demjenigen Staat verwendet werden, für den sie bestellt sind. Ein Reexport erfolgt auf Verantwortung und Haftung des Kunden.
Abweichungen und Änderungen:
- Materialbedingte Abweichungen von Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in Konstruktion, Gestaltung, Maß oder Farbe sind nur zulässig, solange sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und sie dem Kunden zumutbar sind.
Nachbesserung oder Ersatzlieferung:
- Der Kunde muss uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Wir tragen die erforderlichen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung, sofern diese sich nicht durch Verbringung der Produkte an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erhöhen. DIe Haftung gilt sofern in den Garantien auch so vermerkt und alle Schritte des Kunden wurden eingehalten sowie verstossen nicht gegen alle von uns bereitgestellten AGBs
Haftung des Kunden:
- Der Kunde haftet für unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die nicht von uns zu tragen sind, werden dem Kunden berechnet.
- Der Kunde trägt das Risiko, dass die auf dieser Grundlage angebotenen und bestellten Produkte seinen Bedürfnissen entsprechen, Masse, Ral-Farbe usw.
Rücktrittsrecht und Minderung:
- Der Kunde hat das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir eine uns gesetzte Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen lassen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, außer bei unerheblichen Mängeln, arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei einer Beschaffenheitsgarantie.
Ausschluss der Gewährleistung:
- Keine Gewährleistung bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneten Betriebsmitteln, chemischen, elektrochemischen, elektrischen oder umweltbedingten Einflüssen, es sei denn, diese sind von uns zu vertreten.
Rückgriffsansprüche des Kunden:
- Rückgriffsansprüche bestehen nur, soweit der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Verjährung von Mängelansprüchen:
- Sofern nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt längere Fristen vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie.
Verantwortung des Kunden:
- Der Kunde ist verantwortlich für die fachgerechte Wartung, Reinigung, Pflege und Aufbewahrung der gelieferten Fenster. Wir haften nicht für Verschmutzungen, Rückstände, Verfärbungen, Risse oder andere Schäden. Pflegehinweise sind auf unserer Webseite zu finden.
Kleine Mängel:
- Kleine Kratzer, Fingerabdrücke oder Verschmutzungen, die durch die Montage entstehen und entfernt werden können, sowie eventuell vorhandene Abdeckschutzfolien, begründen kein Recht auf Mängelrüge.
Haftung
Haftung für Personenschäden:
- Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf schuldhafter Pflichtverletzung beruhen die aus Mängel durch die Produktion entstehen, haften wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Haftung für sonstige Schäden:
- Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit und Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
Vertragswesentliche Pflichten:
- Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
Haftungsausschluss:
- Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der Maße und Typen der bestellten Fenster, Balkontüren usw. Der Kunde akzeptiert die in der Offerte aufgeführten Maße, Materialien, Farben sowie Zusätze. Es besteht kein Recht auf Austausch oder Nachproduktionen bei falsch abgemessenen Produkten oder falschen Typenangaben.
- Die dem Kunden nach dem Gesetz zustehenden Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Haftungsausschluss und -beschränkung:
- Diese gelten für vertragliche, vorvertragliche und quasivertragliche sowie deliktische Anspruchsgrundlagen, jedoch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie oder Schäden, die durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
- Der Kunde sollte branchenübliche Versicherungen unterhalten (z.B. Betriebsausfallversicherung).
Besondere Hinweise:
- Für baurechtliche Angelegenheiten haftet EcoCircle / Fenster-Markt Schweiz nicht. Der Kunde ist verantwortlich für mögliche Baubewilligungen und die Einreichung bei zuständigen Behörden. Rechnungen für bestellte Waren sind auch bei Ablehnung durch ein Bauamt fällig.
- Bei hochwärmedämmenden Isoliergläsern kann es zu Außenseitenbeschlag kommen. Dies ist ein Hinweis auf die hohe Wärmedämmleistung und stellt keinen Mangel dar.
- Für Glasbruch oder Oberflächenschäden, die während des Baus durch andere Personen oder nach Bauabnahme auftreten, haften wir nicht. Wärmequellen oder reflektierende Gegenstände dürfen nicht näher als 30 cm vor einer Glasscheibe platziert werden.
- Wird diese Anweisung nicht eingehalten, muss Fenstermarkt (EcoCircle) im Voraus informiert werden. In solchen Fällen können Isolierglasscheiben gegen Aufpreis mit Einscheibensicherheitsglas (ESG) ausgeführt werden. Wir empfehlen eine Glasbruchversicherung.
Haftungsbegrenzung:
- Unsere Haftung ist auf den betroffenen Auftragswertes begrenzt, soweit unser Versicherer für den Schaden eintritt und Zahlung erbringt.
- Weiteres finden Sie in unseren Garantiebestimmungen und auch in unserem Wegweiser. Umgang und Pflege mit Produkten sowie dauer der Garantien und weiteren Bestimmungen.
Schutzrechte/Geheimhaltung
Führt die Benutzung der Produkte zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken oder die Produkte so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder diese durch schutzrechtskonforme Produkte austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, steht dem Kunden diesbezüglich ein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbes. Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungs-pflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen die Inhalte zugänglich gemacht werden, auferlegen. Wir dürfen den Kunden und das Projekt als Referenz benennen.
Schlussbestimmungen
Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen.
Es gilt schweizer Recht. Falls nicht anders vereinbart und unabhängig von dem vereinbarten ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort der Spisago AG. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Unternehmen die im Auftrag eines Dritten auftreten haften vollumfänglich selbst gegenüber seinem Auftraggeber für Vereinbarungen oder Lieferzeiten und andere mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Punkte.
Weitere bindende und ergänzende Informationen sind unter Garantien auf unserer Webseite sowie in unserem Wegweiser geregelt und aufgeführt.
Um sicherzustellen, dass Sie mit uns in offizieller Kommunikation stehen, verwenden Sie bitte ausschließlich E-Mail-Adressen mit der Endung @fenster-markt.ch. Sollten Sie E-Mails von anderen Absenderadressen erhalten, handelt es sich nicht um Nachrichten von uns. Bei Zweifeln empfehlen wir Ihnen, uns telefonisch zu kontaktieren oder das Kontaktformular zu nutzen, um weitere Klärungen zu erhalten.
Angeboten von Fenster-Markt Schweiz- ein Produkt der Spisago AG Schweiz
Winterthur den 13.09.2024