Garantien auf Fenster und Türen von VISTASysteme  Fenstermarkt (Übersicht)

Die Fenster und Türen von VISTASysteme – Fenstermarkt beeindrucken durch ihre herausragende Wärmedämmung und hohe Sicherheitsstandards. Unsere führende Rolle in der Entwicklung und Herstellung modernster Fenster wird durch unsere umfassenden Garantieleistungen bestätigt. Mit Stolz präsentieren wir unsere Produkte und Leistungen und haben vollstes Vertrauen in ihre Qualität. Deshalb gehen unsere Garantien über die üblichen Marktstandards hinaus.

2 Jahre Garantie 

  • Auf die Funktion des Fenster- bzw. Türbeschlages unter Einhaltung der Fenstermarktpartner-Montage- und Wartungsrichtlinien.
  • Garantiefrist 2 Jahre auf sichtbare und 5 Jahre auf verdeckte Mängel.

5 Jahre Garantie

  • Bei PVD-beschichteten Haustür-Griffen gegen Korrosion, wenn keine mechanischen Beschädigungen vorhanden sind.
  • Auf Wetterechtheit gegen unnatürliche Farbveränderung und gegen Rissbildung bei der Oberfläche von Türfüllungen. Für Veränderungen des Erscheinungsbildes der Oberfläche infolge Verschmutzung besteht keine Garantie.

10 Jahre Garantie

  • Auf Wetterechtheit gegen unnatürliche Farbveränderung und gegen Rissbildung von Oberflächen weißer Fenster- und Türprofile aus Kunststoff, ausgenommen Gehrungsrisse.
  • Auf Wetterechtheit gegen unnatürliche Farbveränderung und gegen Rissbildung von Oberflächen raumseitig folienbeschichteter Fenster- und Türprofile aus Kunststoff, ausgenommen Gehrungsrisse.
  • Auf Wetterechtheit gegen unnatürliche Farbveränderung und gegen Rissbildung von Oberflächen eloxierter oder pulverbeschichteter Fenster- und Türprofile aus Aluminium.
  • Gegen Anlaufen zwischen den Scheiben bei Isoliergläsern.
  • Auf die Verklebung der Klebesprossen.

Unsere Richtlinien sowie unsere agb’s und Gebrauchsanweisungen sind Bestandteil der Garantien.

 

30 Jahre Sicherstellung

Fenstermarkt gewährt die Sicherstellung, dass unsere Produkte durch unsere Fachleute oder Partnerfirmen wiederholt so instand gesetzt werden können, dass deren volle Funktionsfähigkeit während eines Zeitraumes von bis zu 30 Jahren gegeben ist bzw. erhalten bleibt.

Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Produkte fachgerecht gewartet und gepflegt werden.

Die 30-jährige Frist beginnt mit dem Produktionsdatum.

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Hinweise & Garantien

Garantiebestimmungen, Produktinformationen und Pflegeempfehlungen.

Reparatur- und Garantiemeldung:

Reparatur und Garantiemeldungen übermitteln.  Klicken Sie auf den Button VISTAService.

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Garantie Authentifizierung

MASSGEBEND: 

Melden Sie Mängel jeglicher Art unverzüglich nach Erhalt der Ware Ihrem Vertriebspartner.
Bei der Lieferung von Waren ist eine gründliche Prüfung erforderlich. Eine Weiterverarbeitung ist erst nach schriftlicher Benachrichtigung und ausdrücklicher Zustimmung des Vertriebs-Partners gestattet, wenn Mängel festgestellt werden.
Die Garantieleistungen entfallen, wenn Oberflächenschäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden oder die erforderliche Pflege vernachlässigt wurde. Dies gilt insbesondere für hartnäckige Verschmutzungen, die schwer zu entfernen sind. Die Garantieleistungen entfallen auch, wenn Schäden oder Funktionsstörungen durch unsachgemässe Montage oder andere Bauteile verursacht wurden.

Garantieansprüche müssen vom Endkunden unverzüglich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie ausgeschlossen. Die Geltend- machung sollte in erster Linie bei dem Vertriebspartner erfolgen, der die Ware an den Kunden geliefert hat. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Garantieanspruch bei der Festermarkt- Vertriebsniederlassung eingereicht werden. Garantieansprüche müssen schriftlich erhoben werden.

Die Garantiefristen beginnen in der Regel mit dem Datum, an dem die Ware geliefert wurde. Es wird klargestellt, dass die Garantie für die Funktionsfähigkeit des Produkts voraussetzt, dass die Montage- und Wartungsrichtlinien vollständig eingehalten wurden und der Einbau und die Montage fachgerecht erfolgt sind.
Die Garantie besteht darin, dass Fenstermarkt nach eigenem Ermessen entweder das gesamte Produkt oder einen Teil davon zur Verfügung stellt oder Verbesserungsarbeiten am Produkt selbst durchführt. Die Garantieleistungen sind auf den ursprünglich bezahlten Kaufpreis für das betroffene Produkt bzw. Element begrenzt.

Folgeschäden und zusätzliche Kosten (wie Beschriftungen auf auszutauschenden Glaselementen, entgangener Verdienst, entgangener Gewinn, Ersatz für nicht nutzbare Räumlichkeiten usw.) sind nicht von der Garantie abgedeckt. Auch Nebenkosten wie Montage- und Materialkosten, Fahrzeiten, Mietausfall, Ergänzungen und zusätzliche
Aufwendungen für Gerüste oder Kräne sind nicht Teil der Garantie. Garantieleistungen werden normal frei Haus erbracht, jedoch nach Ermessen von Fenstermarkt.

Durchgeführte Garantieleistungen verlängern nicht die ursprüngliche Garantiedauer. Bei Abverkaufselementen, die auf der Rechnung als solche gekennzeichnet sind, entfallen die Garantieleistungen vollständig.

Haftung nach Auslieferung

Nach der Auslieferung der Waren/Produkte/Elemente übernimmt der Käufer die volle Haftung. Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, einschliesslich Schäden durch Vandalismus, Schäden durch Bauarbeiter oder andere Personen sowie Schäden durch höhere Gewalt. Die Haftung geht in vollem Umfang auf den Käufer der Produkte über.

Glas

Bei hochwärmedämmenden Isoliergläsern kann es vorkommen, dass die Außenseite des Glases beschlägt. Dies tritt auf, wenn die Außenseite in der Nacht stark abkühlt und aufgrund der hervorragenden Wärmedämmung des Glases von innen nicht erwärmt wird. Je niedriger der U-Wert (Ug) des Isolierglases ist, desto wahrscheinlicher ist das Auftreten von Kondensation auf der Außenseite. Das Vorhandensein von Kondenswasser auf der Außenseite zeigt somit die hohe Wärmedämmleistung des Isolierglases an und stellt keinen Mangel dar.

Fenstermarkt VISTASysteme (EcoCircle) haftet nicht für Glasbruch oder Oberflächenschäden, die während des Baus oder einer Renovation durch dritte verursacht wurden oder nach der Montage sowie nach der Bauabnahme der Elemente auftreten. Es ist wichtig zu beachten, dass Wärmequellen wie Heizkörper, Spotlights und ähnliche Objekte sowie Gegenstände, die dunkel oder stark reflektierend sind, nicht näher als 30 cm vor einer Glasscheibe platziert werden dürfen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift birgt das Risiko einer thermischen Überbelastung der Isolierglasscheiben und somit eines Glasbruchs. (Glasschaden)
(VISTAService) 

Werkverträge bei denen andere Bestimmungen aufgeführt sind, haben keine Gültigkeit. 

Wenn absehbar ist, dass diese Anweisung bei der Planung nicht eingehalten werden kann, muss VISTASysteme Fenstermarkt (EcoCircle) im Voraus informiert werden. In solchen Fällen können die Isolierglasscheiben gegen einen Aufpreis mit Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder (VSG) ausgeführt werden. Wir empfehlen außerdem den Abschluss einer Glasbruchversicherung. 

Zusätzliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese Dokumente sind integraler Bestandteil jeder Kauf- oder Auftragsabwicklung sowie bei Bestellungen.

(Alle weiteren verpflichtenden und bindenden Garantien und RIchtlinien sowie gebrauchsanweisungen, sind ergänzend in unseren AGBs und unserem Wegweiser aufgeführt).

Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Produkts und dessen Abnahme. Dem Erwerber wird der Anspruch auf die
Garantie zum Zeitpunkt der vollständigen Abrechnung der Ware gewährt.
Dem Erwerber wird der Anspruch auf die Garantie zum Zeitpunkt der vollständigen Abrechnung der Ware gewährt.
Die Garantie umfasst:
◾ Haltbarkeit und Farbe der Profile und Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der Beschläge.
◾ Dichtheit der Isolierverglasungen.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Regulierung der Beschläge und Wartung der Fenster und Türen.
◾ Beschlagen der äußeren und inneren Scheiben und Risse in der Scheibe, die während der Benutzung entstanden
sind.
◾ Mängel und Schäden, aufgrund derer der Preis des Produkts reduziert wurde, mit mechanischen Schäden.
◾ Unsachgemäßer Transport durch den Erwerber.
◾ Schäden nach der Montage der Fenster und Türen (alle Schäden müssen vor der Montage der PVC-Fenster
und Türen gemeldet werden) und unsachgemäß durchgeführte Montage der Fenster und Türen.
◾ Produkte mit beschädigten Beschichtungen durch Verschmutzung, Verwendung von ungeeigneten Klebebändern
oder Chemikalien und Pflegemitteln.
◾ Gitter und andere Schutzvorrichtungen, die die Konstruktion des Produkts beeinflussen.
◾ Gründe, die nicht mit dem normalen Gebrauch der Fenster und Türen zusammenhängen, oder seine zweckwidrige
Benutzung, Schäden durch zufällige Ereignisse und Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Feuer, Windböen.
◾ Mangelhafte Konstruktion von Gebäuden.
◾ Nichtentfernen der Folie zum Schutz der Profile sofort nach der Montage (spätestens jedoch 1 Monat ab
Empfangsdatum) und des Schutzes der Transportgestelle (sie wurden nur für die Zeit des Transports angefertigt und
sollten sofort nach Erhalt der Lieferung entfernt werden).
◾ Der Käufer darf keine Änderungen selbst vornehmen (außer der Selbstmontage von dafür vorgesehenen Bauteilen).
◾ Mängel und Schäden, die durch Überschreitung der technischen Normen verursacht werden, die sich aus
der Bestellung des Käufers ergeben, in der er erklärt hat, dass er die möglichen Folgen dieser Überschreitungen
akzeptiert.
◾ Potenzielle Änderungen in den Farbtönen der Fenster und Türen aufgrund der Vielfalt der hergestellten Charge eines
bestimmten Produkts.
◾ Unwesentliche Mängel, (d.h. ohne Einfluss auf den Gebrauchswert von PVC-Fenstern und Türen).

PVC
Sämtliche äußere Schäden an Scheiben und Profilen müssen innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum gemeldet
werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr angenommen. VISTASysteme
haftet nicht für Mängel an Fenstern und Türen, die durch unsachgemäße Montage entstehen. Die Garantie für die
Montage wird von der Montagefirma gegeben und sie haftet für die richtige Einstellung der Fenster und Türen. Der
Garantieservice behebt anerkannte Mängel so schnell wie möglich, jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum
der Annahme der Reklamation. Diese Frist kann in Absprache mit dem Kunden aus wichtigen sachlichen Gründen geändert werden. Bitte entfernen Sie vor dem Servicebesuch alle zusätzlichen Bauteile (z. B. Jalousien, Rollos), die nicht mit
dem Fenster geliefert wurden, vom Fenster.
Bedienungs- und Wartungsanleitung.
Reinigung:
PCV-Profile können mit Spülmittel gereinigt werden. Verwenden Sie keinen Alkohol, Verdünner oder Farblösungsmittel. Reinigungsmittel, die Partikel enthalten, die die Oberfläche des Profils beschädigen könnten, sind ebenfalls nicht
geeignet. Die Fensterpflegesets sind mit Produkten zur Profilpflege, Beschlag- und Dichtungspflege ausgestattet.
Wartung der Fenster:
Damit ein Fenster seinen Gebrauchswert lange behält, ist eine regelmäßige Fensterwartung unerlässlich. Deshalb sollten einmal im Jahr folgende Wartungsarbeiten durchgeführt werden: die Funktion der beweglichen Teile des Fensters
prüfen, den Beschlag konservieren, die Dichtheit zwischen Flügel und Rahmen prüfen, die Dichtung konservieren, die
Entwässerungssysteme prüfen, die Öffnungen bei Bedarf reinigen, die Befestigungsschrauben des Fensters prüfen.
Wartung der Dichtung:
Fensterdichtungen spielen eine sehr wichtige Rolle: Sie schützen den Innenraum vor Wasser, Wind und Kälte. Daher
müssen sie ordnungsgemäß benutzt und gewartet werden. Sie dürfen nicht mit Chemikalien gereinigt werden, die
ihre Eigenschaften, Elastizität oder gar die Haftung am Profil beeinträchtigen. Bewahren Sie die Dichtung nach jeder
Reinigung auf. Dies verhindert u.a. ein übermäßiges Abflachen, Verkleben der Dichtung mit den beweglichen Teilen
des Fensters, Rissbildung.
Wartung der Beschläge:
Fensterbeschläge werden meist aus Metallbauteilen hergestellt. Sie sind daher Rost und Korrosion ausgesetzt. Um dies
zu vermeiden, sollte mindestens einmal im Jahr eine Wartung und Schmierung mit Maschinenöl durchgeführt werden.
Achtung:
Wenn Wasser an den Fenstern kondensiert, bedeutet dies, dass sie zu dicht sind. Dieses Phänomen ist eine natürliche Folge des Nichtlüftens von Räumen, in denen ein spezifisches Mikroklima entsteht. Der Wasserdampf kondensiert dann an den gekühlten Oberflächen des Fensters. Um das Auftreten dieses Phänomens zu verhindern, sollten
die Räume belüftet werden. Dies sollte je nach Bedarf regelmäßig durchgeführt werden. Am besten ist es, alle Fenster
zu öffnen, damit ein vollständiger Luftaustausch im Raum stattfindet. Das dauerhafte Kippen eines Fensterflügels ist oft
nicht ausreichend.

Zusätzliche Bauteile bei Reparatur, Austausch, Ersetzbarkeit.
Falls während der Dauer der Garantie technische Änderungen auftreten, die mit der Einführung neuer Technologien
verbunden sind (Profile, Beschläge, Scheiben, andere Bestandteile), dann wird der Hersteller im Falle der Rücknahme
oder der Entfernung aus dem Angebot der Bauteile, die eine Reparatur oder einen Austausch erfordern, diese Bauteile
durch verfügbare Bauteile mit ähnlicher oder gleichartiger Funktion ersetzen.
Reklamationen.
Bedingungen für die Annahme der Reklamation.
Eine Reklamation sollte schriftlich oder elektronisch 
erfolgen und am Ort des Kaufs (im Falle eines Einzelkunden) eingereicht oder elektronisch an die folgende Adresse
gesendet werden: info@fenster-markt.ch 

der Bestellung.
Eine Reklamation ist kein Grund, die Zahlung für die PVC-Fenster und Türen zurückzuhalten. Unbezahlte Ware unterliegt nicht der Garantie. Der Geschädigte sollte im Lauf des Garantieverfahrens freien Zugang zum Gerät gewähren.
Die Haftung des Herstellers aus der Garantie ist auf den Wert der gekauften Ware beschränkt. Die Garantie schließt
die Rechte des Käufers nach dem Zivilgesetzbuch nicht aus und schränkt sie nicht ein, die sich aus der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag ergeben.
Weitere Angaben.
VISTASysteme ist von jeglichen Ansprüchen und Verpflichtungen, auch von Regressansprüchen, im Rahmen der Garantie in folgenden Umständen befreit:
◾ Die Farbe des Glases ist eine typische, vom Garantiegeber unabhängige Eigenschaft und als solche nicht
zu reklamieren.
◾ Das Phänomen der Interferenz (Brechung des Lichts an der Scheibe) ist eine Eigenschaft von Glas und unterliegt
der Reklamation nicht.
◾ Das Auftreten von „Flecken“ auf den Scheibenpaketen beim Beschlagen ist ein typisches Merkmal und als solches
nicht zu reklamieren.
◾ Die Verbindungsmethode der Zwischenscheibenrahmen garantiert die Dichtheit der Scheibenpakete,
und die Ästhetik der Ausführung als solche ist nicht zu reklamieren.
◾ Bei Weiterverkauf des Produkts erhält der nachfolgende Erwerber die Garantie bis zum Ablauf der Garantiezeit.
◾ Im Falle einer unberechtigten Reklamation gehen alle damit zusammenhängenden Kosten (gemäß aktueller
Dienstleistungs- und Materialpreisliste) zu Lasten des Erwerbers (insbesondere die Kosten für Reise und Arbeitszeit
des Servicetechnikers).
◾ Schäden am Produkt nur und ausschließlich während der Dauer der Garantie.
◾ Die Produkte sollten gemäß den Anforderungen von PN-B-05000:1996 gelagert und aufbewahrt werden, d.h.
in überdachten, trockenen und gut belüfteten Räumen.

◾ Schäden durch die Montage welche durch ein Subunternehmen ausgeführt wird oder durch andere Monteure.

Die Garantie beginnt mit der Lieferung des Produkts und dessen Abnahme. Dem Erwerber wird der Anspruch auf die
Garantie zum Zeitpunkt der vollständigen Abrechnung der Ware gewährt.
Die Garantie umfasst:
◾ Haltbarkeit und Farbe der Profile sowie Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der Beschläge.
◾ Dichtheit der Isolierverglasung.
Die Garantie umfasst nicht:
◾ Regulierung der Beschläge und Wartung der Fenster und Türen.
◾ Beschlagen der äußeren und inneren Scheiben und Risse in der Scheibe, die während der Benutzung entstanden
sind.
◾ Mängel und Schäden, aufgrund derer der Preis des Produkts reduziert wurde, mit mechanischen Schäden.
◾ Unsachgemäßer Transport durch den Erwerber.
◾ Unsachgemäße Lagerung oder Aufbewahrung und Verfärbung, Schäden an Bauelementen und Baukomponenten
durch Quellen des Holzes, zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen.
◾ Schäden nach der Montage der Fenster und Türen (alle Schäden müssen vor der Montage der Fenster und Türen
gemeldet werden) und unsachgemäß durchgeführte Montage der Fenster und Türen.
◾ Produkte mit beschädigten Beschichtungen durch Verschmutzung, Verwendung von ungeeigneten Klebebändern
oder Chemikalien und Pflegemitteln.
◾ Gitter und andere Schutzvorrichtungen, die die Struktur des Produkts beeinflussen.
◾ Gründe, die nicht mit dem normalen Gebrauch der Fenster und Türen zusammenhängen, oder seine zweckwidrige
Benutzung, Schäden durch zufällige Ereignisse und Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Feuer, Windböen.
◾ Mangelhafte Konstruktion von Gebäuden.
◾ Der Käufer darf keine Änderungen selbst vornehmen (außer der Selbstmontage von dafür vorgesehenen Bauteilen).
◾ Mängel und Schäden, die durch Überschreitung der technischen Normen verursacht werden, die sich aus der
Bestellung des Käufers ergeben, in der er erklärt hat, dass er die möglichen Folgen dieser Überschreitungen
akzeptiert.
◾ Potenzielle Änderungen in den Farbtönen der Fenster und Türen aufgrund der Vielfalt der hergestellten Charge eines
bestimmten Produkts.
◾ Unwesentliche Mängel, (d.h. ohne Einfluss auf den Gebrauchswert der Fenster und Türen aus Holz).

Sämtliche äußere Schäden an Scheiben und Profilen müssen innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum gemeldet werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr angenommen. Das Unternehmen VISTASysteme haftet nicht für
Mängel der Fenster und Türen, die durch unsachgemäße Montage entstehen. Die Garantie für die Montage wird von der
Montagefirma gegeben und sie haftet für die richtige Einstellung der Fenster. Der Garantieservice behebt anerkannte Mängel
so schnell wie möglich, jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Annahme der Reklamation. Diese Frist kann in
Absprache mit dem Kunden aus wichtigen sachlichen Gründen geändert werden. Bitte entfernen Sie vor dem Servicebesuch
alle zusätzlichen Bauteile (z. B. Jalousien, Rollos), die nicht mit dem Fenster geliefert wurden, vom Fenster.
Bedienungs und Wartungsanleitung.
Reinigung:
Systematisches und genaues Fensterputzen und -reinigen hilft, ihre Haltbarkeit und Funktionalität zu behalten. Neben der
Sauberkeit der Scheiben und Profile ist es auch sinnvoll, die Sauberkeit der Beschläge zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass alle
Bauteile trocken sind, bevor Sie das Fenster schließen.
Zum Schutz vor Korrosion ist es immer gut, Beschläge und Kerben regelmäßig zu belüften, um Feuchte und vorhandenes
Kondensat zu vermeiden (insbesondere während der Bauarbeiten). Auf Beschlägen dürfen weder ein Niederschlag (z.B.
Salz) noch Verunreinigungen vorhanden sein. Entfernen Sie jegliche Verunreinigungen so rasch wie möglich, also noch ehe sie
beginnen, dass Wasser zu verbinden. Die Beschläge sind mit einem feuchten Lappen zu reinigen und es ist zu vermeiden, dass
die Feuchte lange auf sie einwirkt. Ersetzen Sie beschädigte oder zerstörte Teile durch neue. Denken Sie daran, dass beschä- digte Teile der Beschläge sowohl die Funktionalität des jeweiligen Fensters als auch die Sicherheit der Nutzer einschränken.
Sie können zur Reinigung der Fenster milde Reinigungsmittel (verdünnt, pH-neutral) verwenden. Als Reinigungsmittel werden
die Reinigungsflüssigkeit Teknoclean 1951-00 und die Oberflächenpflegeemulsion Gori 690-31 empfohlen. Zur Reinigung
empfohlen: Stoff, Veloursleder, Nylonschwamm. Verwenden Sie keine aggressiven, säurehaltigen Reinigungsmittel oder raue
Tücher.
Achtung: Schützen Sie die Fenster während der Reparaturarbeiten mit Kunststofffolien.
Wartung:
Systematisches und genaues Fensterputzen und -reinigen hilft, ihre Haltbarkeit und Funktionalität zu behalten. Neben der
Sauberkeit der Scheiben und Profile ist es auch sinnvoll, die Sauberkeit der Beschläge zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass alle
Bauteile trocken sind, bevor Sie das Fenster schließen.
Zum Schutz vor Korrosion ist es immer gut, Beschläge und Kerben regelmäßig zu belüften, um Feuchte und vorhandenes
Kondensat zu vermeiden (insbesondere während der Bauarbeiten). Auf Beschlägen dürfen weder ein Niederschlag (z.B.
Salz) noch Verunreinigungen vorhanden sein. Entfernen Sie jegliche Verunreinigungen so rasch wie möglich, also noch ehe sie
beginnen, dass Wasser zu verbinden. Die Beschläge sind mit einem feuchten Lappen zu reinigen und es ist zu vermeiden, dass
die Feuchte lange auf sie einwirkt. Ersetzen Sie beschädigte oder zerstörte Teile durch neue. Denken Sie daran, dass beschä- digte Bauteile der Beschläge sowohl die Funktionalität des jeweiligen Fensters als auch die Sicherheit der Nutzer einschränken.
Die Fenster und Türen aus Holz von VISTASysteme sind mit hochwertigen Beschlägen ausgestattet, die entsprechend zu
warten und zu prüfen sind.
Die Beschläge sind 12 Monate nach Fenstermontage, alle 3-5 Jahre in Privaträumen und alle 6-18 Monate in öffentlichen
Gebäuden (je nach Benutzung) zu prüfen. Fensterbeschläge, die hauptsächlich aus Metall hergestellt werden, sind Rost und
Korrosion ausgesetzt. Um dies zu vermeiden, sind sie zumindest einmal im Jahr mit Maschinenöl zu schmieren, damit sie in gu- tem Zustand bleiben. Es ist möglich, z.B. adhäsives Schmiermittel mit Teflon als Spray OKS 3751 anzuwenden. Mit sämtlichen
Arbeiten, die mit der Fenstereinstellung verbunden sind – Abnehmen und Aufhängen der Fensterflügel, Auswechseln von Teilen,
Wartung und Einstellung der für die Sicherheit relevanten Teile – sind erfahrene Fachleute zu beauftragen.
Pflege der Beschichtungen.
Wir empfehlen, die Fenster alle drei Jahre neu zu streichen, um sie zu renovieren. Dies hilft, das Holz gegen negative Einwir- kungen der Witterung zu schützen. Während der Renovierung sollte man darauf achten, dass bei der Renovierung verwendete
Farben der Beschichtung entsprechen, mit der das Fenster überzogen ist. Die Fenster und Türen aus Holz von Eko-Okna S.A.
sind mit ökologischen, wasserbasierten Acrylfarben lackiert. Vermeiden Sie beim Anstreichen, dass Beschläge übermalt werden.
Aufrechterhaltung der Lackbeschichtungsqualität.
Die Holzfarbtonänderungen während der Benutzung gelten als Ergebnis natürlicher Prozesse (sie unterliegen nicht der Rekla- mation). Eventuelle Schäden reparieren Sie mithilfe eines vollständigen dreischichtigen Systems. Führen Sie eine regelmäßige
Wartung und Pflege nach den Empfehlungen des Herstellers durch.
Zusätzliche Bauteile bei Reparatur, Austausch, Ersetzbarkeit.
Falls während der Dauer der Garantie technische Änderungen auftreten, die mit der Einführung neuer Technologien verbunden
sind (Profile, Beschläge, Scheiben, andere Bestandteile), dann wird der Hersteller im Falle der Rücknahme oder der Entfernung
aus dem Angebot der Bauteile, die eine Reparatur oder einen Austausch erfordern, diese Bauteile durch verfügbare Bauteile
mit ähnlicher oder gleichartiger Funktion ersetzen.

Reklamationen.
Bedingungen für die Annahme der Reklamation.
Eine Reklamation sollte schriftlich oder elektronisch erfolgen
und am Ort des Kaufs (im Falle eines Einzelkunden) eingereicht oder elektronisch an die folgende Adresse gesendet werden: info@fenster-markt.ch

Der Reklamation ist eine Fotodokumentation beizufügen, insbesondere bei Schäden und Nichtübereinstimmung
der Bestellung.
Eine Reklamation ist kein Grund, die Zahlung für die Fenster und Türen aus Holz zurückzuhalten. Unbezahlte Ware unterliegt
nicht der Garantie. Der Geschädigte sollte im Lauf des Garantieverfahrens freien Zugang zum Gerät gewähren. Die Haftung
des Herstellers aus der Garantie ist auf den Wert der gekauften Ware beschränkt. Die Garantie schließt die Rechte des Käu- fers nach dem Zivilgesetzbuch nicht aus und schränkt sie nicht ein, die sich aus der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem
Vertrag ergeben.
Weitere Angaben.
VISTASysteme ist von jeglichen Ansprüchen und Verpflichtungen – auch von Regressansprüchen – im Rahmen der Garantie
unter folgenden Umständen befreit:
◾ Im Falle einer durch Pilze, Blaufäule oder Schimmel verursachten Infektion, falls der Nutzer nicht in der Lage ist, zu beweisen,
dass die Infektion entstanden ist, bevor die jeweilige Beschichtung hergestellt wurde.
◾ Im Falle eines durch Harzausfluss verursachten Schadens, denn das Harz ist eine natürliche Substanz, die im Holz
vorhanden ist, und sein eventueller Ausfluss bedeutet nicht, dass das Produkt schlechtere Qualität hat. Falls Sie bemerken,
dass das Harz eine Farbschicht angreift, sanieren Sie diesen Beschichtungs bereich und reparieren Sie sie an dieser Stellen.
Denken Sie daran, dass die Garantie ihre Gültigkeit verliert, falls Sie die Sanierungsarbeiten nicht gleich nach Feststellen
der durch das Harz angegriffenen Stelle durchführen.
◾ Falls die Abnutzung der Beschichtungen aus natürlichen Gründen erfolgte (Einwirkung von Sonnenstrahlen, Zeitverlauf,
Farbton- oder Glanzänderung), und falls der Prozess keine negative Auswirkungen auf die Benutzungseigenschaften der
Beschichtung hat.
◾ Wenn Schäden infolge von übermäßiger Feuchtigkeit durch unzureichenden Schutz von V-Fugen oder Holzquerschnitten,
unsachgemäße Verlegung und unzureichende Belüftung während oder nach der Verlegung oder mangelndes Dampf
durchlässigkeitsgleichgewicht durch zu große Unterschiede zwischen der Dicke der aufgebrachten Beschichtung auf der
Außen- und Innenseite aufgetreten sind.
◾ Beim Abplatzen von weniger als 5% der Beschichtung, wo eine Beschichtung aufgetragen ist.
Außerdem ist zu beachten:
◾ Die Farbe des Glases ist eine typische, vom Garantiegeber unabhängige Eigenschaft und als solche nicht zu reklamieren.
◾ Das Phänomen der Interferenz (Brechung des Lichts an der Scheibe) ist eine Eigenschaft von Glas und unterliegt nicht
der Reklamation.
◾ Das Auftreten von „Flecken“ auf den Scheibenpaketen beim Beschlagen ist ein typisches Merkmal und als solches nicht
zu reklamieren.
◾ Die Verbindungsmethode der Zwischenscheibenrahmen garantiert die Dichtheit der Scheibenpakete, und die Ästhetik
der Ausführung als solche ist nicht zu reklamieren.
◾ Bei Weiterverkauf des Produkts erhält der nachfolgende Erwerber die Garantie bis zum Ablauf der Garantiezeit.
◾ Im Falle einer unberechtigten Reklamation gehen alle damit zusammenhängenden Kosten (gemäß aktueller Dienstleistungsund Materialpreisliste) zu Lasten des Erwerbers (insbesondere die Kosten für Reise und Arbeitszeit des Servicetechnikers).
◾ Schäden am Produkt nur und ausschließlich während der Dauer der Garantie.
◾ Die Produkte sollten gemäß den Anforderungen von PN-B-05000:1996 gelagert und aufbewahrt werden,
d.h. in überdachten, trockenen und gut belüfteten Räumen.
◾ Produkte, die in Übereinstimmung mit der Montageanleitung montiert wurden, die ein integraler Bestandteil des
Garantiepakets ist, die keine Anzeichen von Hobeln oder Konstruktionsveränderungen während der Benutzung aufweisen,
Produkte, die einer laufenden Wartung gemäß den Empfehlungen des Herstellers unterzogen wurden.

Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung und Abnahme des Produkts. Der Garantieanspruch wird vom Käufer
zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Ware erworben.
Die Garantie erstreckt sich auf:
◾ Haltbarkeit und Farbe der Profile und Festigkeit der Konstruktionsverbindungen.
◾ Aufrechterhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der Beschläge.
◾ Dichtheit der Isolierverglasungen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
◾ Regulierung der Beschläge und Wartung der Fenster und Türen.
◾ Beschlagen der äußeren und inneren Scheiben und Risse in der Scheibe, die während der Benutzung entstanden
sind.
◾ Mängel und Schäden, aufgrund derer der Preis des Produkts reduziert wurde, mit mechanischen Schäden.
◾ Unsachgemäßer Transport durch den Erwerber.
◾ Schäden nach der Montage der Fenster und Türen (alle Schäden müssen vor der Montage der Fenster und Türen
aus Aluminium gemeldet werden) und unsachgemäß durchgeführte Montage der Fenster und Türen.
◾ Produkte mit beschädigten Beschichtungen durch Verschmutzung, Verwendung von ungeeigneten Klebebändern
oder Chemikalien und Pflegemitteln.
◾ Nichtentfernen der Folie zum Schutz der Profile, der Klebstoff- und Silikonreste unmittelbar nach der Montage
(spätestens jedoch 1 Monat nach dem Abnahmedatum) und der Absicherung von Transportgestellen (diese wurde
ausschließlich auf Transportdauer errichtet und muss sofort nach Erhalt der Lieferung beseitigt werden).
◾ Gitter und andere Schutzvorrichtungen, die die Konstruktion des Produkts beeinflussen.
◾ Gründe, die nicht mit dem normalen Gebrauch der Fenster und Türen zusammenhängen, oder seine zweckwidrige
Benutzung, Schäden durch zufällige Ereignisse und Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Feuer, Windböen.
◾ Mangelhafte Konstruktion von Gebäuden.
◾ Der Käufer darf keine Änderungen selbst vornehmen (außer der Selbstmontage von dafür vorgesehenen Bauteilen).
◾ Mängel und Schäden, die durch Überschreitung der technischen Normen verursacht werden, die sich aus der
Bestellung des Käufers ergeben, in der er erklärt hat, dass er die möglichen Folgen dieser Überschreitungen
akzeptiert.
◾ Potenzielle Änderungen in den Farbtönen der Fenster und Türen aufgrund der Vielfalt der hergestellten Charge eines
bestimmten Produkts.
◾ Unwesentliche Mängel, (d.h. ohne Einfluss auf den Gebrauchswert der Fenster und Türen aus Aluminium).

Sämtliche äußere Schäden an Scheiben und Profilen müssen innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum gemeldet
werden. Nach Überschreitung dieser Frist werden keine Reklamationsansprüche angenommen. Das Unternehmen VISTASysteme haftet nicht für Mängel an Fenstern und Türen, die durch unsachgemäße Montage entstehen. Die Garantie
für die Montage wird von der Montagefirma gegeben und sie haftet für die richtige Einstellung der Fenster und Türen.
Der Garantieservice setzt die anerkannten Mängel in einer möglichst kurzen Frist von nicht mehr als 30 Tagen ab
Anerkennung der Reklamation instand. Aus relevanten objektiven Gründen kann diese Frist in Übereinstimmung mit dem
Kunden verändert werden. Bitte entfernen Sie vor dem Servicebesuch alle zusätzlichen Bauteile (z. B. Jalousien, Rollos),
die nicht mit dem Fenster geliefert wurden, vom Fenster.
Reinigungs- und Wartungsanleitung
Reinigung:
Aluminiumprofile können mit Spülmittel gereinigt werden. Verwenden Sie keinen Alkohol, Verdünner oder Farblösungsmittel. Auch scheuernde Reiniger sind nicht geeignet. Die Wartung der Fenster und Türen ist einmal jährlich
durchzuführen: Befestigungsschrauben prüfen, Verriegelungsmechanismus prüfen; alle beweglichen Beschlagteile mit
einem Tropfen Maschinenöl ölen; reinigen und konservieren bzw. beschädigte Dichtungen ersetzen; Entwässerungssystem prüfen, ggf. Öffnungen reinigen.
Wartung
Eloxierte oder lackierte Aluminiumprofile sollten mit einem weichen Tuch mit milden Reinigungsmitteln (pH zwischen
5 und 8) gewaschen werden. Keine Flüssigkeiten auf Basis stark alkalischer Verbindungen oder Säuren verwenden,
die Oxid- oder Lackschichten beschädigen können. Keine Reinigungsmittel mit einem pH-Wert unter 5 oder über 8
verwenden. Beim Waschen darf die Temperatur der Beschichtung und des Wassers 25°C nicht überschreiten. Nach
jedem Waschen muss die Oberfläche sofort mit sauberem kaltem Wasser abgespült werden. Regelmäßiges Waschen
verhindert die Bildung von intensiven, schwer zu beseitigenden Verschmutzungen. Die Reinigung der Beschläge ist
gemäß den Empfehlungen ihrer Hersteller durchzuführen. Kalk, Zement, alkalische Substanzen und Reinigungsmittel
(z. B. Bleichmittel, Schleifpasten) wirken sich besonders nachteilig auf Aluminiumprofile, insbesondere auf dekorative Schutzflächen aus. Daher sollten „nasse” Ausbauarbeiten auf ein Minimum reduziert werden. Bei Kontakt von
Mörtel mit der Aluminiumoberfläche sollte der Mörtel sofort abgewaschen werden (Aushärten nicht zulassen). Nichtabwaschen führt zu dauerhafter Verfärbung und Oberflächenschäden. An den Stellen, an denen die Aluminiumoberfläche mit anderen Metallen oder deren Legierungen in Berührung kommt, findet elektrochemische Korrosion von
Aluminium statt. Diese Korrosion erfolgt besonders schnell bei erhöhter Luftfeuchtigkeit. Daher sollte Aluminium immer
durch eine Isolierschicht von anderen Metallen getrennt werden.
Wartung, Pflege und Reinigung von INOX-Edelstahl.
Die Reinigungsintervalle der Edelstahl-Bauteile werden individuell festgelegt — alles hängt von der Art der Benutzung
und vom Verschmutzungsgrad der jeweiligen Bauteile ab. Die Reinigungstätigkeiten sollen so durchgeführt werden,
dass das Risiko des Verrostens der Edelstahl-Bauteile möglichst stark reduziert wird. Bei geringer Verschmutzung wird
die Reinigung alle 12 Monate empfohlen, bei starker Verschmutzung — alle 6 Monate.
Empfehlungen:
Die polierten Edelstahl-Bauteile (Spiegelglanz) dürfen mit Reinigungsmitteln für Glas, nur mit Produkten ohne Chloride,
gereinigt werden. Nach der Reinigung die Rückstände mit (vorzugsweise entmineralisiertem) Wasser entfernen und
trocknen, um Schlieren und Wasserflecken zu entfernen. Zur Reinigung empfohlen: Stoff, Veloursleder, Nylonschwamm.
Produkte auf Alkoholbasis, einschließlich Brennspiritus und Isopropylalkohol, Lösungsmittel wie Aceton stellen keine
Gefahr für die Korrosionsschutzeigenschaften von Edelstahl dar.
Auf keinen Fall einsetzen:
Zum Reinigen des Edelstahls darf kein Scheuerpulver eingesetzt werden, weil es Kratzer verursachen kann. Keine Reinigungsmittel zum Entfernen von Mörtel, keine verdünnte Salzsäure, kein Bleichmittel sowie keine Reinigungsmittel für
Silber einsetzen. Keine Drahtbürsten aus Kohlenstahl, keine Reinigungswolle, keine Scheuerkissen aus Stahl einsetzen.
Der Edelstahl wird mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zur Pflege der geschliffenen und polierten Oberflächen gereinigt.
Bemerkung: Schützen Sie die Fenster während der Reparaturarbeiten mit Kunststofffolien.

Auflistung der Beispiele für die Arten der Verschmutzungen, die je nach den Umgebungsbedingungen auf der Oberfläche des Edelstahls entstehen können:

Art der Verschmutzung Umfeld Reinigungsmittel (fertige Präparate)
Zement und Mörtel Baustelle
Eine Lösung mit einer geringen Menge von Phosphorsäure, dann Wasser (bevorzugt wird demineralisiertes
Wasser)
Fingerspuren Tägliche Benutzung Wasser mit Seife oder Spülmittel, chloridfreie Glasreiniger.
Öle und Schmierstoffe Industrie
Alkoholbasierte Reinigungsmittel (z.B. Methylalkohol
oder Isopropylalkohol), Lösungsmittel, z.B. Aceton, Reiniger für verchromte Bauteile.
Farbstoffe Industrie Reinigungsmittel auf Basis alkalischer Verbindungen
oder Lösungsmittel zur Entfernung von Beschichtungen.

Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten die Folie zu entfernen und die Konstruktion auf Kratzer
und Eindrückungen zu überprüfen, die nach der Fenstermontage keine Reklamationsgrundlage darstellen können.
Anschließend ist er vor der Montage verpflichtet die Fenster und Türen mit einer Schutzfolie, die vor mechanischen
Beschädigungen, insbesondere vor Kratzern, die auf der Baustelle oder bei der Installation unproblematisch sind,
abzusichern. Bevor die Profile abgesichert werden, wird empfohlen, die Fenster mit einem weichen Tuch mit sanften
Reinigungsmitteln zu reinigen.

Bei der Montage eines Produkts mit offensichtlichen Mängeln unterliegt das Produkt nicht
den Garantiebedingungen. Der Hersteller trägt keine Kosten, die mit der Demontage von Fenstern und Türen mit offensichtlichen Mängeln verbunden sind. Die Schutzfolie muss spätestens 1 Monat nach der Lieferung entfernt werden.
Zusätzliche Elemente, Instandsetzung, Austausch, Ersetzbarkeit.
Falls während der Dauer der Garantie technische Änderungen auftreten, die mit der Einführung neuer Technologien
verbunden sind (Profile, Beschläge, Scheiben, andere Bestandteile), dann wird der Hersteller im Falle der Rücknahme oder der Entfernung aus dem Angebot der Bauteile, die eine Reparatur oder einen Austausch erfordern, diese
Bauteile durch verfügbare Bauteile mit ähnlicher oder gleichartiger Funktion ersetzen.
Reklamation.
Bedingungen für Anerkennung einer Reklamation.
Die Reklamation sollte in schriftlicher oder elektronischer Form  gemeldet und an der Erwerbsstelle (im Fall von Einzelkunden) eingereicht oder per E-Mail eingesendet werden unter: info@fenster-markt.ch

Der Reklamationsmitteilung sind Fotos beizufügen – insbesondere im Fall von Beschädigungen und Auftragsunstimmigkeiten.
Eine Reklamation ist kein Grund, die Zahlung für die Fenster und Türen aus Aluminium zurückzuhalten. Unbezahlte Ware
unterliegt der Garantie nicht. Der Geschädigte sollte während der Umsetzung von Garantieverfahren freien Zugang zum
Gerät gewährleisten. Die Haftung des Herstellers aus der Garantie ist auf den Wert der gekauften Ware beschränkt. Die
Garantie schließt aus und schränkt ein keine Rechte des Käufers gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich aus der
Unstimmigkeit der Ware mit dem Auftrag ergeben.

Zusatzinformationen.
VISTASysteme ist von jeglichen Ansprüchen und Verpflichtungen – auch von Regressansprüchen – im Rahmen der Garantie
unter folgenden Umständen befreit:
◾ Die Stahlstaubpartikel, die z.B. beim Schweißen, Trennen, Bohren und Schleifen des Kohlenstahls entstehen,
verrosten sehr schnell auf der Edelstahl-Oberfläche.
Darüber hinaus:
◾ Die Farbe des Glases ist eine typische, vom Garantiegeber unabhängige Eigenschaft und nicht zu beanstanden.
◾ Das Phänomen der Interferenz (Brechung des Lichts an der Scheibe) ist eine Eigenschaft von Glas und unterliegt
nicht der Reklamation.
◾ Das Auftreten von „Flecken“ auf den Scheibenpaketen beim Beschlagen ist ein typisches Merkmal und nicht zu
beanstanden.
◾ Die Verbindungsmethode der Zwischenscheibenrahmen garantiert die Dichtheit der Scheibenpakete, und die
Ästhetik der Ausführung ist nicht zu beanstanden.
◾ Bei Weiterverkauf des Produkts erhält der nachfolgende Erwerber die Garantie bis zum Ablauf der Garantiezeit.
◾ Im Falle einer unberechtigten Reklamation gehen alle damit zusammenhängenden Kosten (gemäß aktueller
Dienstleistungs- und Materialpreisliste) zu Lasten des Erwerbers (insbesondere die Kosten für Reise und Arbeitszeit
des Servicetechnikers).
◾ Schäden am Produkt nur und ausschließlich während der Dauer der Garantie.
◾ Die Produkte sollten gemäß den Anforderungen von PN-B-05000:1996 gelagert und aufbewahrt werden, d.h. in
überdachten, trockenen und gut belüfteten Räumen.